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   BVerwG, 22.12.1999 - 4 B 100.99   

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https://dejure.org/1999,13852
BVerwG, 22.12.1999 - 4 B 100.99 (https://dejure.org/1999,13852)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 4 B 100.99 (https://dejure.org/1999,13852)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 4 B 100.99 (https://dejure.org/1999,13852)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 4 B 100.99
    Die Klägerin weist in Anknüpfung an die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157, und vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 7) selbst darauf hin, daß es eine Regel des Inhalts, daß es bei einer Verpflichtungsklage auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der mündlichen Verhandlung ankommt, nicht gibt.
  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 4 B 100.99
    Die Klägerin weist in Anknüpfung an die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157, und vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 7) selbst darauf hin, daß es eine Regel des Inhalts, daß es bei einer Verpflichtungsklage auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der mündlichen Verhandlung ankommt, nicht gibt.
  • VGH Hessen, 04.12.2003 - 3 N 2463/01

    Kerngebiet ohne SB-Märkte

    Die in der Folgezeit geführten Prozesse belegen, dass sich die Antragstellerin, in welcher gesellschaftsrechtlichen Konstellation auch immer, jedenfalls personell immer der Person des derzeitigen Geschäftsführers zuzuordnen, zu keiner Zeit an den mit der HLT abgeschlossenen Vertrag zu halten gedachte (vgl. Verfahren vor dem Hess. VGH, 4 TG 4585 und 4 TG 4586/98 und insbesondere 4 UE 952/99, bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 4 B 100.99 - die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 31. August 2000 - 1 BvR 778/00 -).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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