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   BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04   

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https://dejure.org/2004,18761
BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04 (https://dejure.org/2004,18761)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 6 B 44.04 (https://dejure.org/2004,18761)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 6 B 44.04 (https://dejure.org/2004,18761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erweiterung einer erteilten Sammler-Waffenbesitzkarte für das Sammeln von Faustfeuerwaffen der Firma Mauser und Selbstladepistolen der Firma Walther aus bestimmten Zeiträumen - Anerkennung eines Bedürfnisses zur Erteilung einer waffenrechtlichen Sammelerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02

    Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse.

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04
    Sie werden - die nötige Ernsthaftigkeit des Sammlers vorausgesetzt - bei der Neuanlage einer Sammlung nicht das Niveau haben können, das bei einem Antrag auf Sammlungserweiterung zu erwarten ist." (Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 9.02 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 88).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04
    Die Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86

    Waffengesetz - Munitionssammler - Munitionserwerbsschein - Bedürfnisnachweis

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04
    Die Waffenbesitzkarte ist dementsprechend zu versagen, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, in der Lage zu sein, das kulturhistorische Anliegen der angestrebten Sammlung zu verwirklichen, und dieses Ziel ernsthaft zu verfolgen (grundsätzlich zu den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 28.86 - Buchholz 402.5 Nr. 51).
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