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   BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22   

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https://dejure.org/2022,43718
BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22 (https://dejure.org/2022,43718)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2022 - 2 WDB 7.22 (https://dejure.org/2022,43718)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 2 WDB 7.22 (https://dejure.org/2022,43718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens; Ausbleiben eines Widerspruchs als Voraussetzung für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens - nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11

    Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
    Sie sind bereits dann erlassen, wenn sie mit der Unterschrift des Richters versehen in den Geschäftsgang gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. März 2021 - 2 Ss (OWi) 6/21 - NStZ-RR 2021, 222 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, Vor § 33 Rn. 9).

    Denn nach dem Erlass einer verfahrensrechtlichen Entscheidung können keine Prozesserklärungen mehr abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 für Rücknahmen).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
    Die schlichte, ohne Angabe von Datum und Uhrzeit und auch nicht durch anwaltliche Versicherung aufgestellte Behauptung des Verteidigers, bereits im Rahmen eines Telefonats Widerspruch erhoben zu haben, erbringt nicht den Nachweis eines dem Truppendienstgericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung subjektiv unbekannten (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 Ws 211/04 - NStZ-RR 2005, 179 ) Widerspruchs als neuen Umstand im Sinne des § 129 Abs. 2 Nr. 2 WDO.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 5 Ta 94/19

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, keine Belege, Elektronischer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
    Hierbei verpflichtet der durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121) eingeführte § 31a Abs. 6 BRAO Rechtsanwälte dazu, gerichtliche Zustellungen und Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen (passive Nutzungspflicht; vgl. LAG Kiel, Beschluss vom 19. September 2019 - 5 Ta 94/19 - NZA-RR 2019, 659 Rn. 15).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21

    Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
    Dies gilt umso mehr, als mit dem Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids der Anspruch auf mündliche Verhandlung nach Art. 6 EMRK unmittelbar berührt wird (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 - BVerwGE 173, 290 Rn. 12; zu den Ausnahmen: Grabenwarter/Pabel, in: Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG, 3. Aufl. 2022, Kap. 14 Rn. 132).
  • OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21

    Rechtzeitige Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Rechtskraft des Beschlusses durch

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
    Sie sind bereits dann erlassen, wenn sie mit der Unterschrift des Richters versehen in den Geschäftsgang gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. März 2021 - 2 Ss (OWi) 6/21 - NStZ-RR 2021, 222 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, Vor § 33 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19

    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
    Aus ihm folgt (vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 55a Rn. 18; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 - LKV 2020, 558), dass es im Ermessen der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 - LKV 2020, 558 ) und - wegen der Verweisungsnorm des § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO - somit auch der Wehrdienstgerichte steht, Mitteilungen an Rechtsanwälte in deren besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu übermitteln.
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