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   BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69   

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BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69 (https://dejure.org/1970,1078)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1970 - II B 91.69 (https://dejure.org/1970,1078)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1970 - II B 91.69 (https://dejure.org/1970,1078)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Versorgung nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der Landesbesoldungsgruppe A 13 statt zuvor A 12 - Regelung der Versorgung der Bediensteten nach der jeweiligen Mindestbesoldungsgruppe - Anforderungen an das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.07.1965 - II B 1.65

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beteiligung der Gemeinden an der

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Bei dem vorliegenden Rechtsstreit der Parteien darüber, ob die Beklagte der Klägerin gegenüber verpflichtet ist, die Versorgung des früheren Bürgermeisters S. und seiner Witwe mit Wirkung vom 1. August 1965 auch insoweit zu übernehmen, als die Klägerin ohne vorherige Anhörung der Beklagten die Versorgung nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der Landesbesoldungsgruppe A 13 statt zuvor A 12 bewilligt hat, handelt es sich entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht um eine "Klage aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne der §§ 126 und 127 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1754) - BRRG - (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 1962 - BVerwG VI C 192.61 - und vom 26. Juli 1965 - BVerwG II B 1.65 -).

    Denn grundsätzliche Bedeutung im Sinne der soeben genannten Vorschrift hat eine Rechtssache nicht bereits, wenn sie in tatsächlicher Einsicht möglicherweise eine über den zur Entscheidung gestellten Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte, jedoch klärungsbedürftige Rechtsfragen des revisiblen Rechts aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren erwartet werden darf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]; ferner Beschluß vom 26. Juli 1965 - BVerwG II B 1.65 - mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 30.04.1957 - VI B 83.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 83.56 - das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden einschränkende Vorschriften, die offensichtlich im Interesse der Gesunderhaltung der gemeindlichen Finanzen ergangen sind, als nach Art. 28 Abs. 2 GG zulässig bezeichnet.
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist indessen bereits geklärt, daß Art. 28 Abs. 2 GG lediglich eine institutionelle Garantie des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden "im Rahmen der Gesetze" enthält und dessen Einschränkung durch gesetzliche oder sonstige Bestimmungen nur insoweit ausschließt, als dadurch der Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts angetastet wird (BVerfGE 1, 167; 6, 104 [117]; 7, 358; 8, 257; BVerwGE 2, 329 [332]; 19, 315 [320]; auch BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1956 - BVerwG IV B 024.55 - [Buchholz BVerwG 445.3 Nr. 1]).
  • BVerwG, 16.10.1964 - VII C 103.61

    Gewerbesteuerausgleich zwischen Wohn- und Betriebsgemeinde verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist indessen bereits geklärt, daß Art. 28 Abs. 2 GG lediglich eine institutionelle Garantie des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden "im Rahmen der Gesetze" enthält und dessen Einschränkung durch gesetzliche oder sonstige Bestimmungen nur insoweit ausschließt, als dadurch der Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts angetastet wird (BVerfGE 1, 167; 6, 104 [117]; 7, 358; 8, 257; BVerwGE 2, 329 [332]; 19, 315 [320]; auch BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1956 - BVerwG IV B 024.55 - [Buchholz BVerwG 445.3 Nr. 1]).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Denn grundsätzliche Bedeutung im Sinne der soeben genannten Vorschrift hat eine Rechtssache nicht bereits, wenn sie in tatsächlicher Einsicht möglicherweise eine über den zur Entscheidung gestellten Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte, jedoch klärungsbedürftige Rechtsfragen des revisiblen Rechts aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren erwartet werden darf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]; ferner Beschluß vom 26. Juli 1965 - BVerwG II B 1.65 - mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluß vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 - (NJW 1969 S. 1843; DVBl. 1969 S. 794; JuS 1970 S. 40; DÖV 1969 S. 851) den zwangsweisen Anschluß einer Gemeinde an einen Schulzweckverband als mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar erklärt.
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist indessen bereits geklärt, daß Art. 28 Abs. 2 GG lediglich eine institutionelle Garantie des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden "im Rahmen der Gesetze" enthält und dessen Einschränkung durch gesetzliche oder sonstige Bestimmungen nur insoweit ausschließt, als dadurch der Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts angetastet wird (BVerfGE 1, 167; 6, 104 [117]; 7, 358; 8, 257; BVerwGE 2, 329 [332]; 19, 315 [320]; auch BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1956 - BVerwG IV B 024.55 - [Buchholz BVerwG 445.3 Nr. 1]).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Zwar ist für die Anwendung dieser Vorschriften nicht entscheidend, ob der Beamte (Versorgungsberechtigte) selbst den Rechtsstreit führt (BVerwGE 26, 31); der Streit muß sich jedoch auf die Anwendung von Beamten recht beziehen; nur dieses soll durch § 127 BRRG einer einheitlichen revisionsgerichtlichen Auslegung zugeführt werden (vgl. BVerwGE 13, 303).
  • BVerwG, 07.10.1955 - II C 27.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Denn in diesem Zusammenhang käme der vorgenannte allgemeine Grundsatz des Vervaltungsrechts nur zur Ergänzung irrevisiblen Rechts in Betracht; er ist deshalb wie dieses nicht revisibel mit der Folge, daß das Revisionsgericht die soeben bezeichnete Frage nicht klären könnte (so BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1968 - BVerwG II C 120.65 - mit Hinweis auf BVerwGE 2, 22 [23]; vgl. auch BVerwGE 2, 229 [234/235]).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II B 91.69
    Zwar ist für die Anwendung dieser Vorschriften nicht entscheidend, ob der Beamte (Versorgungsberechtigte) selbst den Rechtsstreit führt (BVerwGE 26, 31); der Streit muß sich jedoch auf die Anwendung von Beamten recht beziehen; nur dieses soll durch § 127 BRRG einer einheitlichen revisionsgerichtlichen Auslegung zugeführt werden (vgl. BVerwGE 13, 303).
  • BVerwG, 11.08.1969 - II B 18.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 163.53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

  • BVerwG, 11.06.1956 - IV B 024.55

    Erfordernis der Zweistufigkeit der gerichtlichen Tatsachenprüfung - Beschränkung

  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

  • BVerwG, 23.12.1968 - II C 120.65

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.05.1962 - VI C 192.61

    Klage aus dem Beamtenverhältnis - Verweisung in den Verwaltungsrechtszug -

  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel in der Sachaufklärung durch Unterlassen der Vernehmung eines Zeugen nur dann, wenn nicht nur dargetan ist, inwiefern sich dem Tatsachengericht die Vernehmung hätte aufdrängen müssen, sondern auch substantiiert dargelegt wird, welche Erklärungen der Zeuge bei der Vernehmung abgegeben hätte und vor allem inwieweit sich die Erklärung hätte - günstig für den Kläger - auf die Urteilsfindung auswirken können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 -, vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8], vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 -).
  • BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70

    Umfang der Rechte des unter das Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden

    Denn ihre Begründung läßt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie die substantiierte Anführung der Tatsachen vermissen, die durch das Beweismittel belegt werden sollen, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.08.1970 - II B 1.70

    Erstattung von Versorgungsbezügen an einen Beamten - Abhängigkeit eines

    Wegen Unanwendbarkeit des § 127 BRRG mit der Folge, daß die mit der Beschwerde erstrebte Revision - anders als nach § 127 Nr. 2 BRRG - nicht auch auf die Verletzung von Landesbeamtenrecht, sondern nach § 137 Abs. 1 VwGO nur auf die Verletzung von Bundesrecht gestützt werden könnte (BVerwGE 13, 303 und Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 -), kommt als Rechtsgrundlage für die Zulassung der Revision nur § 132 Abs. 2 VwGO in Betracht.
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