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   BVerwG, 23.01.1976 - VI C 38.74   

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BVerwG, 23.01.1976 - VI C 38.74 (https://dejure.org/1976,2397)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1976 - VI C 38.74 (https://dejure.org/1976,2397)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1976 - VI C 38.74 (https://dejure.org/1976,2397)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1976 - VI C 38.74
    Das bedarf im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 (BVerfGE 39, 128) keiner weiteren Erörterung mehr.

    Daneben soll für den Fall, daß diese Sperrwirkung im Einzelfall nicht zum Erfolg führt, der Dienstherr durch die Kostenerstattung in die Lage versetzt werden, diese Mittel für die entsprechende Ausbildung eines "Ersatzmannes" zu verwenden, und außerdem ein billiger Ausgleich dafür geschaffen werden, daß die auf Kosten des Dienstherrn erworbenen Spezialkenntnisse und Fähigkeiten für das weitere Berufsleben des Soldaten einen erheblichen Vorteil darstellen, während der Dienstherr die Kosten der Ausbildung zum Teil vergeblich aufgewandt hat (vgl. zu alledem auch BVerfGE 39, 128).

    Im vorliegenden Fall tritt daher unter Mitberücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Klägers der oben erwähnte Gesichtspunkt eines billigen Ausgleichs der durch die Ausbildung auf Kosten des Dienstherrn erlangten Vorteile für das weitere Berufsleben (vgl. dazu auch BVerfGE 39, 128) völlig in den Hintergrund mit der Folge, daß es auch nicht der Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs nahelegt oder gar gebietet, den Kläger jedenfalls teilweise zur Kostenerstattung heranzuziehen.

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Dies soll durch die Pflicht zur Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei Entlassung auf Antrag vor Ablauf der im Gesetz bestimmten Zeit und die dadurch mittelbar und faktisch bewirkte Einengung der Möglichkeit, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis zu beantragen, erreicht werden (vgl. hierzu BVerfGE 39, 128 [142, 146]; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7]).

    Von der Auffassung, daß dem Dienstherrn auch bei Vorliegen einer Härte noch grundsätzlich ein Ermessen verbleibt, ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7) ausgegangen.

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (a.a.O.) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 39, 128 dargelegt, daß der Beginn des Studiums vor dem Inkrafttreten des 6. Änderungsgesetzes keine besondere Härte im Sinne des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) zu begründen vermag.

    Die außergewöhnliche Höhe der entstandenen Ausbildungskosten ist aber auch im Hinblick auf die soziale Lage und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers zu berücksichtigen, die nach der wiederholt angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 und der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [a.a.O.]) eine besondere Härte im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) begründen können.

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 114.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei vorzeitiger

    Dies soll durch die Pflicht zur Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei Entlassung auf Antrag vor Ablauf der im Gesetz bestimmten Zeit und die dadurch mittelbar und faktisch bewirkte Einengung der Möglichkeit, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis zu beantragen, erreicht werden (vgl. hierzu BVerfGE 39, 128 [142, 146]; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7]).

    Von der Auffassung, daß dem Dienstherrn auch bei Vorliegen einer Härte noch grundsätzlich ein Ermessen verbleibt, ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7) ausgegangen.

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (a.a.O.) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in.

    Die außergewöhnliche Höhe der entstandenen Ausbildungskosten ist aber auch im Hinblick auf die soziale Lage und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers zu berücksichtigen, die nach der wiederholt angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 und der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [a.a.O.]) eine besondere Härte im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) begründen können.

  • BVerwG, 11.02.1977 - 6 C 15.76

    Berufssoldat - Vorläufige Dienstenthebung - Kürzung der Dienstbezüge -

    Von dieser Auffassung ist der erkennende Senat auch im Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7) ausgegangen.

    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (a.a.O.) anknüpfend an den Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968), die auch für die Auslegung und Anwendung des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) maßgeblich sind, ausgeführt:.

    Nach der wiederholt angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 und der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [a.a.O.]) kann eine besondere Härte aber auch in der sozialen Lage und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des auf eigenen Antrag entlassenen Soldaten bestehen.

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 217.73

    Rückzahlung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr zum Flugzeugführer nach

    Dies soll durch die Pflicht zur Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei Entlassung auf Antrag vor Ablauf der im Gesetz bestimmten Zeit und die dadurch mittelbar und faktisch bewirkte Einengung der Möglichkeit, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis zu beantragen, erreicht werden (vgl. hierzu BVerfGE 39, 128 [BVerfG 22.01.1975 - 2 BvL 51/71] [142, 146]; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7]).

    Die außergewöhnliche Höhe der entstandenen Ausbildungskosten ist aber auch im Hinblick auf die soziale Lage und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers zu berücksichtigen, die nach der wiederholt angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 und der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [a.a.O.]) eine besondere Härte im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) begründen können.

  • VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung

    Gleiches gilt auch hinsichtlich der gerügten Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1976 (- 6 C 38.74 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7), soweit dort ausgeführt wird, dass eine besondere Härte auch in den Gründen liegen könne, die den Berufssoldaten veranlasst haben, seine Entlassung zu beantragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 12 A 3792/96

    Erstattung von Ausbildungskosten eines entlassenen Berufssoldaten wegen

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 und 10, 14/73 -, BVerfGE 39, 128 (141 f.); BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - VI C 105.74 -, BVerwGE 52, 70 (74);Urteil vom 31. Januar 1976 - VI C 38.74 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1976 - VI C 38.74 -, a.a.O.

  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

    Im übrigen ist durch das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7) bereits geklärt, daß die Umstände, die zur Entlassung auf Antrag geführt haben, eine besondere Härte im Sinne der angeführten Vorschrift begründen können.
  • BVerwG, 17.12.1996 - 2 B 70.96

    Verletzung des Grundsatz des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von

    Die Beschwerde rügt zu Unrecht, die angefochtene Entscheidung weiche von den Urteilen vom 31. Januar 1976 - BVerwG 6 C 38.74 - (Buchholz 238.4 § 46 Nr. 7) und vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 105.74 - (BVerwGE 52, 70 = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 9) ab.
  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2009 - 1 K 3891/07

    Soldat, Soldat auf Zeit, Entlassung, Kriegsdienstverweigerung, Härte, Erstattung,

    Die Erstattungsverpflichtung, der sich ein wegen Anerkennung als Kriegdienstverweigerer entlassener Soldat gegenüber sehe, stelle eine besondere Härte im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG dar, die den Dienstherrn zu Ermessenserwägungen über den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Erstattung der Ausbildungskosten zwinge (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1976 - VI C 38.74 - und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -).
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