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   BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90, 1 WB 113.90   

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BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90, 1 WB 113.90 (https://dejure.org/1991,7735)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1991 - 1 WB 89.90, 1 WB 113.90 (https://dejure.org/1991,7735)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 1 WB 89.90, 1 WB 113.90 (https://dejure.org/1991,7735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die Personalakte - Ermessensausübung bei einer Aufnahme privater Schreiben in die Personalakte i.R.d. Vermeidung ihrer Überfrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 28
  • NJW 1991, 1628
  • NVwZ 1991, 786 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
    Zu den Vorgängen "gehören daher - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur diejenigen, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelne aus ihm fließende Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16.60]; 67, 300, 302).

    Folgt jedoch, wie hier, der Dienstvorgesetzte dem Gesichtspunkt einer zweckmäßigen und rationellen Aktenführung, so übt er sein Ermessen grundsätzlich fehlerfrei aus (vgl. BVerwGE 15, 3, 14 f. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16.60]).

  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
    Das Interesse des BMVg und der SDH an einer rationellen Führung der Personalakten und damit am Vermeiden der Überfrachtung dieser Akten durch nicht primär "dienstlichen Zwecken" dienende Schriftstücke läßt einen Ermessensfehlgebrauch nicht erkennen (vgl. auch BVerwGE 50, 301, 305 [BVerwG 08.04.1976 - 2 C 15/74]).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
    Zu den Vorgängen "gehören daher - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur diejenigen, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelne aus ihm fließende Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16.60]; 67, 300, 302).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
    Für den erforderlichen inneren Zusammenhang mit dem konkreten Dienstverhältnis des Soldaten "kommt es entscheidend auf den Zweck an, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind" (vgl. BVerwGE 59, 355, 357 [BVerwG 31.01.1980 - BVerwG 2 C 5.78]; 67 aaO).
  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
    Daher gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten im materiellen Sinn, "wenn der Zweck, zu welchem die Vorgänge angelegt sind, außerhalb des durch das (konkrete) Dienstverhältnis des Soldaten begründeten Rechts- und Pflichtenkreis liegt", nämlich wenn die Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis dieses Soldaten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (vgl. BVerwGE 12, 296, 300 [BVerwG 30.06.1961 - BVerwG II C 177.58]; 55, 186, 190; 67 aaO).
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90
    Daher gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten im materiellen Sinn, "wenn der Zweck, zu welchem die Vorgänge angelegt sind, außerhalb des durch das (konkrete) Dienstverhältnis des Soldaten begründeten Rechts- und Pflichtenkreis liegt", nämlich wenn die Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis dieses Soldaten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (vgl. BVerwGE 12, 296, 300 [BVerwG 30.06.1961 - BVerwG II C 177.58]; 55, 186, 190; 67 aaO).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Die Zweckbestimmung wiederum geht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum materiellen Personalaktenbegriff zurück, die es dem Dienstherrn versagen soll, das Einsichtsrecht des Beamten durch organisatorische Zuordnung von Vorgängen zu bestimmten Aktenbeständen (Personalakten im formellen Sinne) zu begründen oder zu begrenzen (vgl. BVerwGE 55, 186, 190; 59, 355, 357; 67, 300, 302; zum hier nicht maßgeblichen, durch § 117 Abs. 1 Satz 3 Sächs. BeamtenG abgeschafften, fakultativen Personalaktenbegriff vgl. BVerwG ZBR 1991, 272).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14

    Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch

    Im Sinne dieses materiellen Personalaktenbegriffs (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90, 113.90 - BVerwGE 93, 28 = NZWehrr 1991, 158 und vom 23. November 2011 - BVerwG 1 WNB 5.11 - Rn. 11 m.w.N.) gehören die Vermerke über den Inhalt von Personalgesprächen mit den wesentlichen Aussagen und Feststellungen der Gesprächsteilnehmer sowie dem Gesprächsergebnis zu den Personalaktendaten (ebenso: Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 4).
  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12

    Wehrbeschwerde; Antrag auf Offenlegung von Perspektivkonferenzergebnissen;

    Gemäß § 29 Abs. 7 SG hat ein Soldat ein - im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO prozessual geschütztes - Recht auf Akteneinsicht nur in die ihn selbst betreffenden Personalunterlagen, also z.B. in seine Beurteilungen oder in die Unterlagen, die im Sinne des materiellen Personalaktenbegriffs zu seinen Personalakten gehören (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90 und 1 WB 113.90 - BVerwGE 93, 28 = NZWehrr 1991, 158).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
    Dieses Anhörungsrecht bezieht sich auf die Unterlagen, die als notwendiger Bestandteil der Personalakten des jeweiligen Soldaten anzusehen sind (sog. materieller Personalaktenbegriff: Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90, 113.90 - BVerwGE 93, 28 f = NZWehrr 1991, 158; vgl. ferner Urteil vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 42.82 - BVerwGE 67, 300 ).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 31.16

    Erstellung einer Laufbahnbeurteilung für die Umwandlung eines Dienstverhältnisses

    Im Sinne dieses materiellen Personalaktenbegriffs (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - 1 WB 89.90, 113.90 - BVerwGE 93, 28 und vom 25. September 2014 - 1 WB 17.14 - juris Rn. 19 m.w.N.) stellen dienstliche Beurteilungen Unterlagen dar, die zu den Personalakten (im formellen Sinne) zu nehmen sind.
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