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   BVerwG, 23.01.1996 - 8 B 4.96   

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https://dejure.org/1996,20679
BVerwG, 23.01.1996 - 8 B 4.96 (https://dejure.org/1996,20679)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1996 - 8 B 4.96 (https://dejure.org/1996,20679)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 8 B 4.96 (https://dejure.org/1996,20679)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anwendbarkeit von Bundesrecht bei der Verjährung von Erstattungsansprüchen aus einem nichtigen Ablösungsvertrag

 
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  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81

    Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1996 - 8 B 4.96
    Die Beantwortung dieser Fragen richtet sich jedoch - wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an seine Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 ) bereits im Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 99.81 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 80 S. 24 ) erkannt hat - nicht nach Bundesrecht, sondern nach irrevisiblem Landesrecht; zur Klärung dieser Fragen kann deshalb das angestrebte Revisionsverfahren nichts beitragen.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1996 - 8 B 4.96
    Die Beantwortung dieser Fragen richtet sich jedoch - wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an seine Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 ) bereits im Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 99.81 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 80 S. 24 ) erkannt hat - nicht nach Bundesrecht, sondern nach irrevisiblem Landesrecht; zur Klärung dieser Fragen kann deshalb das angestrebte Revisionsverfahren nichts beitragen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1996 - 8 B 4.96
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 13 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.01.1996 - 8 B 4.96
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 13 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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