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   BVerwG, 23.01.2018 - 4 C 8.17   

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https://dejure.org/2018,1499
BVerwG, 23.01.2018 - 4 C 8.17 (https://dejure.org/2018,1499)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 4 C 8.17 (https://dejure.org/2018,1499)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 4 C 8.17 (https://dejure.org/2018,1499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Prüfungsumfang für Kostenentscheidung bei unstreitiger Verfahrenserledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • datenbank.nwb.de

    Prüfungsumfang für Kostenentscheidung bei unstreitiger Verfahrenserledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.10.1994 - 8 C 10.94

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 4 C 8.17
    Es ist aber nicht Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die Erfolgsaussichten einer nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Revision abschließend zu prüfen und im Einzelnen darzulegen, zu welcher Entscheidung das Revisionsgericht in einem rechtlich nicht eindeutigen Streitfall voraussichtlich gekommen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 8 C 10.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 107 S. 4).
  • BVerwG, 13.09.2023 - 4 CN 1.23

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigterklärung

    Es ist nicht Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, abschließend über die in einer - vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen - Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zu entscheiden und darzulegen, zu welcher Entscheidung das Revisionsgericht in einem rechtlich nicht eindeutigen Streitfall voraussichtlich gekommen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 - 8 C 10.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 107 S. 4, vom 23. Januar 2018 - 4 C 8.17 - BRS 86 Nr. 220 S. 1431 f. und vom 23. August 2021 - 4 B 19.21 - juris Rn. 2).
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