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   BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17   

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https://dejure.org/2018,3644
BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17 (https://dejure.org/2018,3644)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 8 B 30.17 (https://dejure.org/2018,3644)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 8 B 30.17 (https://dejure.org/2018,3644)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Einhalten einer Mindestspieldauer bei der befristet genehmigten Veranstaltung von Online-Casinospielen; Qualifizierung der im Bescheid als Nebenbestimmung angeordneten Mindestspieldauer als Inhaltsbestimmung i.R.d. Auslegung von Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Einhaltung einer Mindestspieldauer bei der Veranstaltung von Online-Casinospielen; Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • rewis.io

    Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Verpflichtung zur Einhaltung einer Mindestspieldauer bei der Veranstaltung von Online-Casinospielen; Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • rechtsportal.de

    Einhalten einer Mindestspieldauer bei der befristet genehmigten Veranstaltung von Online-Casinospielen; Qualifizierung der im Bescheid als Nebenbestimmung angeordneten Mindestspieldauer als Inhaltsbestimmung i.R.d. Auslegung von Verwaltungsakten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Entsprechend kommt es für die rechtliche Einordnung einer in einem Genehmigungsbescheid enthaltenen Einschränkung als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung auf den objektiven Erklärungsgehalt des Bescheides und nicht auf die Bezeichnung der entsprechenden Regelung durch die Behörde an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 - BVerwGE 135, 67 Rn. 11).

    Vielmehr wendet das Berufungsurteil auf S. 7 in der von der Klägerin in Bezug genommenen Passage den der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entnommenen abstrakten Rechtssatz an, eine Einschränkung stelle eine Inhaltsbestimmung einer Genehmigung dar, wenn sie das genehmigte Verhalten selbst näher bestimme (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 - BVerwGE 135, 67 Rn. 11).

    Eine "echte" Auflage liege vor, wenn deutlich werde, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Begünstigung nicht berühren solle (UA S. 7 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 - BVerwGE 135, 67).

  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Revisionsgerichtlichen Klärungsbedarf bezüglich des prozessrechtlichen Grundsatzes, dass für Verpflichtungsbegehren vorbehaltlich abweichender Regelungen das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende materielle Recht maßgeblich ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 13), legt die Klägerin nicht dar.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf ankommt, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 27).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12

    Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Dass eine Revisionszulassung dennoch ausnahmsweise in Betracht käme, weil ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 Rn. 5 m.w.N.), hat die Klägerin nicht dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17
    Eine allgemeine Bedeutung der Frage lässt sich auch nicht im Hinblick auf Online-Casinospiele begründen, die nach § 4 Abs. 4 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland - Erster GlüÄndStV - vom 15. Dezember 2011 (GVOBl. Schl.-H. 2013 S. 52) ausnahmslos verboten sind (zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Stade, 06.01.2021 - 6 A 863/19

    Acker; Ackerland; Ackerstatus; Dauergr; Dauergrünlandstatus; Feststellungsklage;

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 8 B 30.17 -, BeckRS 2018, 1933, Rn. 7).
  • VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19

    Ackerstatus; Dauergrünland; Dauergrünlandstatus; Dauergrünlandumbruch;

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 8 B 30.17 -, juris Rn. 7).
  • VG Stade, 03.02.2021 - 6 A 866/19

    Ackerstatus; Ackerstatus; Dauergründland; Dauergründlandumbruch;

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 8 B 30.17 -, juris Rn. 7).
  • VG Stade, 03.02.2021 - 6 A 868/19

    Ackerstatus; Dauergrünland; Dauergrünlandstatus; Dauergrünlandumbruch;

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 8 B 30.17 -, BeckRS 2018, 1933, Rn. 7).
  • VG Stade, 03.02.2021 - 6 A 867/19

    Feststellung ; Ackerstatus

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 8 B 30.17 -, BeckRS 2018, 1933, Rn. 7).
  • VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 1647/19

    Feststellung Ackerlandstatus

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 8 B 30.17, zitiert nach Juris, Rdnr. 7).
  • VG Stade, 17.03.2021 - 6 A 1302/19

    Ackerstatus; Dauergrünlandstatus; Dauergrünlandumbruch; Google Earth; Grüppen;

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133 und 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 8 B 30.17 - Rdnr. 7, zitiert nach Juris).
  • VG Stade, 06.01.2021 - 6 A 271/19

    Ackerstatus; Dauergrünland; Pflugnachweis; Pflugregelung; Umbruch; Pflugregelung

    Maßgeblich kommt es bei der Auslegung von Verwaltungsakten in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht auf den wirklichen Willen des Erklärenden, sondern darauf an, wie der Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der für ihn erkennbaren Umstände verstehen musste (BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 8 B 30.17 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 14.11.2022 - M 8 K 21.2246

    Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Die Beklagte hat die Frage 1b) zur planungsrechtlichen Zulässigkeit (Maß der baulichen Nutzung) bei verständiger Auslegung der im Vorbescheid gegebenen Antwort - bei der Auslegung von Verwaltungsakten kommt es in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB auf den objektiven Erklärungsgehalt des Bescheides an (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2018 - 8 B 30.17 - BeckRS 2018, 1933, Rn. 7) - hinsichtlich des Gesamtvorhabens (Vorder- und Rückgebäude) insgesamt negativ beantwortet.
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