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   BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19   

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BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19 (https://dejure.org/2019,3240)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2019 - 1 B 4.19 (https://dejure.org/2019,3240)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 1 B 4.19 (https://dejure.org/2019,3240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine ungesicherte Prognoseentscheidung zur Verfolgungsgefahr als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine ungesicherte Prognoseentscheidung zur Verfolgungsgefahr als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2018 - 2 LB 172/18

    Aufstockungsverfahren; Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Nach den Ausführungen zu 1. musste das Berufungsgericht auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 von der angekündigten Entscheidung durch Beschluss nach § 130a VwGO absehen, zumal in der übermittelten Erkenntnismittelliste auch auf einen Beschluss hingewiesen worden war (Beschluss vom 18. Mai 2018 - 2 LB 172/18), in dem sich das Berufungsgericht mit jener Entscheidung bereits auseinandergesetzt hatte.
  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 55.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber Asylsuchenden aus Syrien;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Das Berufungsgericht hat die Beteiligten zu seiner Absicht, durch Beschluss nach § 130a VwGO zu entscheiden, mit Verfügung vom 16. November 2018 vorab gehört, dabei auf seine Rechtsprechung zu der Rückkehrgefährdung syrischer Staatsangehöriger verwiesen und auch unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2017 - 1 B 55.17 - deutlich gemacht, dass es die Anforderungen an eine Entscheidung nach § 130a VwGO bereits bei der Anhörung berücksichtigt habe.
  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Auch ein Beweisantrag zu einer für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung zu einer bestimmten Beweistatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 - juris), etwa zum "Verhalten des Regimes in Friedenszeiten", wurde weder gestellt noch angekündigt.
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Die Klägerin, die im erstinstanzlichen Verfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet hatte (zur Zulässigkeit der Entscheidung nach § 130a VwGO in Fällen, in denen in erster Instanz eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder dem Berufungskläger jedenfalls eröffnet war, s. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123), hat in ihrem Schriftsatz vom 26. November 2018 nicht ausgeführt, warum nicht nur eine Fortschreibung der Leitentscheidung des Berufungsgerichts vom 27. Juni 2017, sondern auch der in der Anhörungsverfügung ausdrücklich benannten weiteren Entscheidungen sowie der in der übermittelten Erkenntnisliste Syrien (Stand: 14. November 2018) benannten Entscheidungen des Berufungsgerichts erforderlich sein könnte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, kurdischer

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (s. OVG Münster, Urteil vom 3. September 2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25) bezieht, die - jeweils mit entsprechenden Erwägungen - ebenso seine Rechtsauffassung vertreten wie weitere Gerichte (s. etwa VG Schwerin, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 3 A 1334/17 As SN - juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 1334/17

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (s. OVG Münster, Urteil vom 3. September 2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25) bezieht, die - jeweils mit entsprechenden Erwägungen - ebenso seine Rechtsauffassung vertreten wie weitere Gerichte (s. etwa VG Schwerin, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 3 A 1334/17 As SN - juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 14 A 837/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Hierzu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (s. OVG Münster, Urteil vom 3. September 2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25) bezieht, die - jeweils mit entsprechenden Erwägungen - ebenso seine Rechtsauffassung vertreten wie weitere Gerichte (s. etwa VG Schwerin, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 3 A 1334/17 As SN - juris Rn. 25).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Zur Darlegung der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung beruft sich die Klägerin allein auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 - 2 L 238/13 -, welche von Grundsätzen für die anzulegenden Maßstäbe ausgehe, die von jenen des angegriffenen Urteils abwichen, und macht geltend, dass, wenn verschiedene Obergerichte voneinander abweichende Entscheidungen träfen, die zu Grunde liegenden Fragen als von grundsätzlicher und klärungsbedürftiger Bedeutung anzunehmen seien, der auch nicht entgegenstehe, dass bereits Revisionsverfahren zu den hier interessierenden Fragen anhängig seien (z.B. 1 C 37.18 ).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung -

  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

  • VG Schwerin, 08.12.2020 - 5 A 1444/19

    Syrien: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der

    weit auszulegen, dass eine solche (bzw. ein "real risk") bereits dann anzunehmen ist, "wenn wegen der Schwierigkeiten der Erkenntnisgewinnung eine eindeutige Faktenlage nicht ermittelt werden kann, sondern in der Gesamtsicht der vorliegenden Erkenntnisse ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognose sowohl in die eine wie die andere Rich­ tung vorliegen, also eine Situation vorliegt, die einem non-liquet vergleichbar ist" (so aber OVG Greifswald, Urteil vom 2 1 . März 2018 - 2 L 238/13 - juris, nicht rechtskräftig, inzwi­ schen aufgehoben und zurückverwiesen BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2019 - 1 C 31 und 37/18 - vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2 0 1 9 - 1 B 4.19 -).
  • VG Schwerin, 15.10.2019 - 5 A 1954/18

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

    Materiell-rechtlich unzutreffend ist es daher, den Begriff der beachtlichen Wahrscheinlichkeit so weit auszulegen, dass eine solche (bzw. ein "real risk") bereits dann anzunehmen ist, "wenn wegen der Schwierigkeiten der Erkenntnisgewinnung eine eindeutige Faktenlage nicht ermittelt werden kann, sondern in der Gesamtsicht der vorliegenden Erkenntnisse ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognose sowohl in die eine wie die andere Richtung vorliegen, also eine Situation vorliegt, die einem non-liquet vergleichbar ist" (so aber OVG Greifswald, Urteil vom 21. März 2018 - 2 L 238/13 - juris, nicht rechtskräftig; entgegnend vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 a.a.O. ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 B 4.19 -).
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