Rechtsprechung
BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
KAG § 8 ; KAG § 12
Klage einer kommunalen Wohnungsgesellschaft gegen die Heranziehung zu einem Beitrag für die Herstellung einer Entwässerungsanlage; Wirksamkeit einer Beitragssatzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen Wohnungsgesellschaften unzulässig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Rückwirkend Anschlussbeiträge bei Wohnungsbaugesellschaften in Brandenburg zulässig?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Grundsatz der konkreten Vollständigkeit beitragsrechtlicher Satzungen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Geltung des Rückwirkungsverbots für nicht grundrechtsfähige juristische Personen des Privatrechts im Abgabenrecht
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Grundsatz der konkreten Vollständigkeit beitragsrechtlicher Satzungen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Geltung des Rückwirkungsverbots für nicht grundrechtsfähige juristische Personen des Privatrechts im Abgabenrecht
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2471/14
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18
Wird zitiert von ... (6)
- VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14
Beiträge
Sie kann deshalb wie alle Beitragspflichtigen geltend machen, in ihrem Recht verletzt zu sein, nicht rechtswidrig zu Herstellungsbeiträgen herangezogen zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 3/18 -, Rn. 12, juris).Denn das Rückwirkungsverbot gilt jedenfalls für abgabenrechtliche Rechtspositionen grundsätzlich unabhängig davon, ob die Abgabenpflichtigen sich auf Grundrechte berufen können (vgl. hierzu und zu Folgendem: BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 3/18 -, juris).
- VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 K 1723/15 Es handelte sich vielmehr bei der Erklärung um eine - in Beantwortung der gerichtlichen Verfügung vom 14. März 2019, in der auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2019 zu den Aktenzeichen 9 C 2.18 und 9 C 3.18 hingewiesen und angeregt worden war zu überprüfen, ob der vorliegend streitgegenständliche Bescheid aufgehoben werden könne, erfolgende - Ankündigung, dass sich der Rechtsstreit - nachdem nunmehr die Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen 9 C 2.18 vorlägen - in Kürze nach Aufhebung des Bescheides erledigen werde und dass deshalb prozessual vorerst nichts zu veranlassen sei.
- BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 908/20
Verfassungsbeschwerden betreffend die Nichtzulassung der Berufung im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2020 - 9 N 191.17
Berufungszulassungsverfahren; Abwasserbeitrag; Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG …
Im Übrigen wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2019 - 9 C 3.18 -, juris, Bezug genommen. - BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 1812/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 1764/20
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung