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   BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71   

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https://dejure.org/1972,3207
BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71 (https://dejure.org/1972,3207)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1972 - VII B 17.71 (https://dejure.org/1972,3207)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1972 - VII B 17.71 (https://dejure.org/1972,3207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Schankerlaubnissteuer u.a. mit Rückwirkung - Ausgestaltung der Verjährung von kommunalen Steuerforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71
    Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71
    Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71
    Dies gilt vor allem dann, wenn - wie hier - die fragliche Steuerregelung an sich sachgerecht erschien und ihrer Fortgeltung lediglich Bedenken formeller Art entgegenstanden (BVerfGE 22, 330 [340]).
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71
    Abgabengesetze, die die öffentliche Leistungspflicht rückwirkend auferlegen, überschreiten die rechtsstaatlichen Grenzen dann nicht, wenn die Rückwirkung eine Normenlücke schließen/soll, die durch einen formalen Gesetzesfehler entstanden ist, und die Betroffenen mit der Regelung rechnen mußten (BVerwGE 37, 252 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 7 C 3.78

    Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot - Rückwirkende gebührenrechtliche Regelung -

    Durch die rückwirkende Geltung der neuen Gebührenregelung erhielt der angefochtene Gebührenbescheid nachträglich eine rechtliche Grundlage und damit zugleich die Wirkung einer Verjährungsunterbrechung (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Februar 1972 - BVerwG 7 B 17.71 - [Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 13]; ebenso Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1972 - BVerwG 7 B 26.71, 27.71 und 28.71 - vgl. ferner BVerwGE 37, 252 [255]; OVG Münster, Urteil vom 12. November 1969 [OVGE 25, 145/151 f.]).
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