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   BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70   

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https://dejure.org/1971,2308
BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70 (https://dejure.org/1971,2308)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1971 - VII C 7.70 (https://dejure.org/1971,2308)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1971 - VII C 7.70 (https://dejure.org/1971,2308)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kirchenbaulast in Westfalen - Paderborner Observanz als Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch - Ruhen einer Observanz wegen des Kirchensteuergesetzes - Ungültigkeit einer Observanz durch einen Eingriff des Gesetzgebers - Verstoß der Kirchenbaulasten gegen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70
    Die Revision gegen dieses Urteil hat der erkennende Senat mit dem Urteil vom 3. November 1967 zurückgewiesen (BVerwGE 28, 179).

    Könnte dagegen eine lokale, die Kirchenbsulast begründende Observanz festgestellt werden, so wäre zu überlegen, ob sie entsprechend den Grundsätzen in dem erwähnten Urteil des Senats vom 3. November 1967 (BVerwGE 28, 179) wegen völliger Veränderung der Verhältnisse ihre Geltung verloren hätte.

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70
    Daß dies verfassungsrechtlich unbedenklich ist, folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1965 (BVerfGE 19, 1 [BVerfG 28.04.1965 - 1 BvR 346/61]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der bereits erwähnten Entscheidung vom 28. April 1965 einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes gesehen, daß der Neuapostolischen Kirche die den anderen Kirchen gewährte Gebührenfreiheit vorenthalten werden sollte (BVerfGE 19, 1 [BVerfG 28.04.1965 - 1 BvR 346/61]), Es hat daraus aber nicht den Schluß gezogen, daß auch die anderen Kirchen keine Gebührenfreiheit genießen dürften.

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70
    Das Oberverwaltungsgericht beruft sich für diese Ansicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 14. Dezember 1965 (BVerfGE 19, 206).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Heranziehung juristischer Personen zur Kirchenbausteuer auf Grund des badischen Ortskirchensteuergesetzes mit dem Urteil vom 14. Dezember 1965 für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 19, 206).

  • BVerwG, 26.04.1968 - VII C 91.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70
    Dies hat der erkennende Senat wiederholt anerkannt, nicht nur mit dem erwähnten Urteil vom 3. November 1967, sondern auch mit dem Urteil vom 26. April 1968 (DVBl. 1969, 32 = ÖV 1968, 769 Pfarrzusatzgehalt).
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70
    Verwiesen sei auch auf das Urteil vom 25. November 1966 (BVerwGE 25, 299, Garnisonverträge).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1971 - VII C 7.70
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 26. März 1957 zwar die Verpflichtung des Landes Niedersachsen zur Errichtung von staatlichen Bekenntnisschulen verneint, im übrigen aber die Fortgeltung des Reichskonkordats bejaht (BVerfGE 6, 309 [336]; Becker, Zur Rechtsproblematik des Reichskonkordats, München 1956, S. 12).
  • BVerwG, 20.03.1984 - 7 B 142.83

    Kommunale Kirchenbaulast - Gewährleistung der auf örtlichem Gewohnheitsrecht

    Das erste Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1969 wurde durch Revisionsurteil des Senats vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 7.70 - aufgehoben; die Sache wurde zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
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