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   BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19   

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https://dejure.org/2020,17486
BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19 (https://dejure.org/2020,17486)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2020 - 2 WD 4.19 (https://dejure.org/2020,17486)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 (https://dejure.org/2020,17486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StPO §§ 301, 327; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 4 , § 126 Abs. 1; SG §§ 10, 17 Abs. 2 Satz 2; StGB §§ 184b, 184c; EMRK Art. 6; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische Dateien; Löschen von Dateien; Löschung; Sichverschaffen; Vorgesetzter; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; jugendpornografische Dateien; vorläufige Dienstenthebung; zeitlicher Abstand zur ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 StPO, § 327 StPO, § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 62 Abs 1 S 4 WDO 2002

  • rewis.io

    Dienstgradherabsetzung wegen des Besitzes und Sichverschaffens kinder- und jugendpornografischer Dateien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarverfahren wegen des Besitzes und Sichverschaffens kinder- und jugendpornografischer Dateien; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme beim Besitz kinder- und jugendpornografischer Dateien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Im Fall des Verbreitens, Verschaffens und Zugänglichmachens derartiger Dateien sieht der Senat im Regelfall die Höchstmaßnahme als tat- und schuldangemessen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - NVwZ-RR 2019, 961 Rn. 24 ff.).

    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts oder die Einschätzung der Wehrdisziplinaranwaltschaft an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - NVwZ-RR 2019, 961 Rn. 26).

    Dies ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind bzw. der Jugendliche wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2099 - 2 WD 21.18 - NVwZ-RR 2019, 961 Rn. 25 m.w.N.).

    Mit zunehmendem Zeitablauf nimmt regelmäßig die Notwendigkeit immer weiter ab, das Geschehen aus individual- oder generalpräventiven Gründen zur Aufrechterhaltung des Ansehens, der Integrität oder der Disziplin der Bundeswehr zu ahnden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - NVwZ-RR 2019, 961 Rn. 30).

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - juris Rn. 39 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit, den mit einer überlangen Prozessdauer verbundenen Verfahrensmangel auszugleichen, besteht auch, wenn sich dadurch - wie hier - nicht konkret eine Beförderung verzögert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - juris Rn. 39).

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Neben den Beschaffungshandlungen zwischen dem 31. Januar 2012 und dem 26. Februar 2013 kommt dem nachfolgenden Besitz von 29 kinder- und 35 jugendpornografischen Dateien kein eigenständiges erschwerendes Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08 - NStZ 2009, 208 und vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15 - NStZ-RR 2016, 198 zur strafrechtlichen Subsidiarität des Besitzes).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Zwar kann es grundsätzlich zu Lasten des früheren Soldaten gewichtet werden, wenn er durch sein Verhalten eine vorläufige Dienstenthebung verursacht und dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 38 und vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 29; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 38 Rn. 31).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Denn in einem solchen Fall wird der Markt für Kinder- und Jugendpornografie in einer dem Verbreiten derartiger Dateien vergleichbaren Weise gestützt; zudem indiziert eine hohe Anzahl strafrechtlich relevanter Dateien ein wiederholtes Handeln, in dem eine Verfestigung sozialschädlicher Persönlichkeitsstrukturen zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 57 Rn. 43).
  • BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 301 StPO ist der Senat befugt, trotz der ausschließlich von der Wehrdisziplinaranwaltschaft zu Ungunsten des früheren Soldaten eingelegten Berufung das angefochtene Urteil zu dessen Gunsten zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Denn er war als Vorgesetzter gemäß § 10 SG zu vorbildlicher Pflichterfüllung verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Neben den Beschaffungshandlungen zwischen dem 31. Januar 2012 und dem 26. Februar 2013 kommt dem nachfolgenden Besitz von 29 kinder- und 35 jugendpornografischen Dateien kein eigenständiges erschwerendes Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08 - NStZ 2009, 208 und vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15 - NStZ-RR 2016, 198 zur strafrechtlichen Subsidiarität des Besitzes).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19
    Zwar kann es grundsätzlich zu Lasten des früheren Soldaten gewichtet werden, wenn er durch sein Verhalten eine vorläufige Dienstenthebung verursacht und dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 38 und vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 29; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 38 Rn. 31).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Dies ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Opfer wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Im Fall des Verbreitens, Verschaffens und Zugänglichmachens derartiger Dateien ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Denn dies gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Der Senat geht weiter zu Gunsten des früheren Soldaten davon aus, dass sich darunter die von ihm beschafften 34 kinderpornografischen Dateien befanden, so dass dem Besitz an diesen Dateien neben den Beschaffungshandlungen kein eigenständiges erschwerendes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder-

    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts oder die Einschätzung der Wehrdisziplinaranwaltschaft an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Da § 10 Abs. 1 SG bei Vorgesetzten hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten erhöhte Anforderungen stellt, weshalb im Fall von Pflichtverletzungen schärfere Maßstäbe angelegt werden (vgl. BT-Drs. 2/1770 S. 19, BT-Drs. 2/2140 S. 6), ist aber eine etwaige Vorgesetzteneigenschaft auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen verschärfend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 21 und vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40).

    Dies ist sowohl bei Kindern als auch bei Jugendlichen in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da die Kinder bzw. Jugendlichen wegen ihrer fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Umgekehrt korrespondieren mit einer - wie hier - vergleichsweise geringen Anzahl kinder- und jugendpornographischer Dateien eine entsprechend geringere Anzahl geschädigter Kinder und Jugendlicher, eine entsprechend geringere Stützung des Marktes für solche Dateien und eine in dieser Hinsicht regelmäßig weniger verfestigte sozialschädliche Persönlichkeitsstruktur desjenigen, der diese Dateien besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 22).

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind bzw. der Jugendliche wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann(BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4/19 -, Rn. 13ff, 20, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21/18 -, Rn. 24, juris; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10/18 - Rn. 22 m.w.N., 39, juris; BVerwG, Urteil vom 02. Mai 2012 - 2 WD 14/11 -, Rn. 36, juris).

    Durch den intensiven Konsum solcher Dateien wird der Markt für Kinder- und Jugendpornographie in einer dem Verbreiten derartiger Daten vergleichbaren Weise gestützt, so dass auch eine gleich schwerwiegende Maßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4/19 -, Rn. 22, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2018 - 2 WD 10/18 -, Rn. 43, juris).

    In solchen Fällen bildet die Entfernung aus dem Dienstverhältnis den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4/19 -, Rn. 13ff, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21/18 -, Rn. 26, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2018 - 2 WD 10/18 -, Rn. 39, juris; BVerwG, Urteil vom 02. Mai 2012 - 2 WD 14/11 -, Rn. 36, juris).

    Die Kammer hat die verbleibenden Nachteile dadurch kompensiert, dass sie die Dienstgradherabsetzung um einen Dienstgrad reduziert und den früheren Soldaten in dem Dienstgrad eines Hauptgefreiten der Reserve belassen hat (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4/19 -, Rn. 37, juris).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 73 Rn. 16 m.w.N.).

    Der zeitliche Abstand zur Tat gebietet ebenfalls keine Milderung, weil sie strafrechtlich sanktioniert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 73 Rn. 23).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es zu Lasten des Soldaten gewichtet werden, wenn er durch sein Verhalten eine vorläufige Dienstenthebung verursacht und dem Bund dadurch - wie hier - ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Der daraus resultierende finanzielle Schaden ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Lasten des früheren Soldaten zu gewichten (BVerwG, Urteile vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19, Rn. 48, vom 28. April 2020 - 2 WD 4.19, Rn. 27 und vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13, Rn. 38).

    hh) Die fehlende disziplinare und strafrechtliche Vorbelastung spricht für ihn, auch wenn diesem Umstand kein großes Gewicht zukommt, da der Soldat hiermit nur die Mindesterwartungen seines Dienstherrn pflichtgemäß erfüllt, aber keine Leistung erbringt, die ihn aus dem Kreis der Kameraden heraushebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19, Rn. 33 und vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19, Rn. 29).

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    Denn dies gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 73 Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

    Eine vorläufige Dienstenthebung ist zu Lasten des Soldaten zu gewichten, wenn er - wie hier - durch sein Verhalten eine vorläufige Dienstenthebung verursacht und dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22

    Disziplinarische Einbehaltung von Dienstbezügen eines Soldaten; Öffentliches

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