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   BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92   

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https://dejure.org/1995,4850
BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92 (https://dejure.org/1995,4850)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 1 C 33.92 (https://dejure.org/1995,4850)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 1 C 33.92 (https://dejure.org/1995,4850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach Maßgabe der Vergleichsordnung - Rechtliche Möglichkeit einer Loslösung von einem gerichtlich bestätigten Vergleich - Auswirkungen der Sicherungsfälle auf den Fortbestand der Betriebstätigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92
    Allerdings hat § 303 AktG für den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG Bedeutung erlangt (BAGE 61, 273 [BAG 18.04.1989 - 3 AZR 299/87]; BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - ZIP 1993, 1330 ).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich auf die "zeitlich unbegrenzte Übernahmepflicht des PSV" hingewiesen (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92
    Ob die von den Arbeitgebern danach zu erbringende Abgabe als "Beitrag" (vgl. BVerwGE 64, 248 [BVerwG 10.12.1981 - 3 C 1/81]) oder als "Sonderabgabe" (vgl. BVerwGE 72, 212 [BVerwG 14.11.1985 - 3 C 44/83]) zu verstehen ist, hat der Senat offengelassen (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 = MDR 1995, 538).

    Der erkennende Senat hat lediglich anerkannt, daß die Insolvenzsicherung auf dem "Solidarprinzip" in dem Sinne aufbaut, daß der einzelne Arbeitgeber einen Anteil des Gesamtrisikos von Insolvenzfällen trägt (urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92
    Dann ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 232 S. 44 = GewArch 1995, 63 ).
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