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BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wahrnehmung mehrerer staatlicher Funktionen in der DDR als Indizwirkung für die Unredlichkeit des Vermöhenserwerbs - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Revisionszulassungsgrund unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkung in staatlichen Funktionen der DDR - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.11.2000 - 1 K 1606/96
- BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01
Da die Unerweislichkeit von Tatsachen auch im Vermögensrecht zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ), trifft die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG grundsätzlich den Erwerber (grundlegend Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01
Da die Unerweislichkeit von Tatsachen auch im Vermögensrecht zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ), trifft die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG grundsätzlich den Erwerber (grundlegend Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01
Da allein die Eigenschaft eines Erwerbers als Funktionsträger noch nicht dessen Unredlichkeit beim Erwerb begründet, sondern insoweit die einzelfallbezogene Feststellung des gesetzlich geforderten manipulativen Elements beim Erwerbsvorgang erforderlich ist (Beschluss des Senats vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1), setzt auch eine Beweislastentscheidung zu Lasten des Erwerbers voraus, dass nicht nur greifbare Anhaltspunkte für dessen persönliche Machtstellung vorhanden sind, sondern auch für eine Ausnutzung dieser Position. - BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99
Redlicher Erwerb; Ausnutzung einer Zwangslage; materielle Beweislast für die …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01
Erst in einem solchen Fall kommt eine Beweislastentscheidung zum Nachteil des Erwerbers in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).