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   BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06   

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BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06 (https://dejure.org/2006,10926)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 9 B 8.06 (https://dejure.org/2006,10926)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 9 B 8.06 (https://dejure.org/2006,10926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtwürdigung einzelner Ausführungen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen; Anspruch auf rechtliches Gehör; Pflicht des Gerichts zur Bescheidung jedes Vorbringens im Einzelnen; Überschreitung der beim Schienenverkehr zulässigen Lärmpegel; Durch einen Haltepunkt an ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten unerwähnt lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 2 BvR 2357/00 NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend macht, dass auch Nebenanlagen, die nicht zum Schienenweg gehörten, von dem Schutz des § 41 BImSchG erfasst würden, führt dies nicht weiter, weil es ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht, wenn die Vorinstanz (UA S. 14 f.) davon ausgeht, dass die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) bei der Ermittlung von Beurteilungspegeln nur die Teile einer Eisenbahntrasse berücksichtigt, die typischerweise geeignet sind, auf die Verursachung des Verkehrslärms Einfluss zu nehmen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 BVerwG 11 C 3.97 NVwZ 1999, 67 ; Urteil vom 14. November 2002 BVerwG 11 A 31.00 NVwZ 2002, 733 ).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend macht, dass auch Nebenanlagen, die nicht zum Schienenweg gehörten, von dem Schutz des § 41 BImSchG erfasst würden, führt dies nicht weiter, weil es ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht, wenn die Vorinstanz (UA S. 14 f.) davon ausgeht, dass die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) bei der Ermittlung von Beurteilungspegeln nur die Teile einer Eisenbahntrasse berücksichtigt, die typischerweise geeignet sind, auf die Verursachung des Verkehrslärms Einfluss zu nehmen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 BVerwG 11 C 3.97 NVwZ 1999, 67 ; Urteil vom 14. November 2002 BVerwG 11 A 31.00 NVwZ 2002, 733 ).
  • EGMR, 16.11.2004 - 4143/02

    MORENO GÓMEZ c. ESPAGNE

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    3 Aus dem Beschluss vom 6. März 2006, mit dem die Vorinstanz den Antrag auf Tatbestandsberichtigung abgelehnt hat, ergibt sich, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung am 2. Februar 2006 wie er mit seiner Beschwerde geltend macht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 16. November 2004 4143/02 (NJW 2005, 3767) Bezug genommen hatte.
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten unerwähnt lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 2 BvR 2357/00 NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    4 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt vom Gericht, den Sachvortrag der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgt nämlich keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen im Einzelnen zu bescheiden (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Letzteres trifft im Übrigen nicht zu, weil die von der Vorinstanz herangezogene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Dezember 2000 BVerwG 11 A 7.00 NVwZ-RR 2001, 360) die Anlegung eines neuen Haltepunkts an einer Bestandsstrecke auch auf für den Fall einer gesteigerten Zugfrequenz als "lärmneutral" bewertet hat, wenn die Änderung des Betriebsprogramms nicht erst durch diese Baumaßnahme ermöglicht wurde.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 9 B 8.06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgt nämlich keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen im Einzelnen zu bescheiden (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 5 S 1694/07

    Lärmbeeinträchtigung durch Fußgängerwarnanlage an einem Bahnübergang

    Dazu gehört die Gleisanlage mit ihrem Unter- und Überbau einschließlich einer Oberleitung (BVerwG, Urt. V. 14.11.2002 - 11 A 31.00 - NVwZ 2002, 733; Beschl. v. 23.05.2006 - 9 B 8.06 -, juris Rdnr. 7).

    Auszuscheiden sind dagegen weitere, zu den Betriebsanlagen der Eisenbahn zählende Einrichtungen wie auf Bahnhöfen angebrachte Lautsprecher (BVerwG, Beschl. v. 23.05.2006, a.a.O.), sowie Bahnsteige einschließlich der für den Zugang erforderlichen Anlagen (vgl. Senatsurt. v. 02.02.2006 - 5 S 1451/05 -).

    (b) Als nicht in den Anwendungsbereich der 16. BImSchV fallender - und mithin nicht bereits generell-abstrakt durch den Verordnungsgeber abgewogener (vgl. BVerwG, Urt. V. 14.11.2001 - 11 A 31.00 -, juris Rdnr. 32) - Lärm mussten die hier in Rede stehenden Immissionen allerdings auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG a.F. in der Abwägung berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 23.05.2006 - 9 B 8.06 - a.a.O; Vallendar in: Beck'scher AEG-Kommentar, § 18, Rdnr. 160).

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 7.17

    Abstellgleis; Anlage; Anlagenbetreiber; Bahnhof; Betriebsführungsgleis;

    Zum anderen ist bei Immissionen, die von denjenigen Teilen der Betriebsanlagen der Eisenbahn herrühren, die typischerweise geeignet sind, auf die Verursachung von Verkehrsgeräuschen Einfluss zu nehmen (Gleisanlagen mit Unter- und Oberbau einschließlich der Oberleitung; vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 48 ; Beschlüsse vom 23. Mai 2006 - 9 B 8.06 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 46 Rn. 7 und vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 u.a. - juris Rn. 8), zu unterscheiden.
  • BVerwG, 05.07.2006 - 9 B 13.06
    BVerwG 9 B 13.06 (vormals BVerwG 9 B 8.06).

    Die den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2006 BVerwG 9 B 8.06 betreffende Anhörungsrüge des Klägers wird zurückgewiesen.

    In seinem Beschluss vom 23. Mai 2006 BVerwG 9 B 8.06 hat sich der Senat in der gebotenen Kürze (vgl. § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO) mit den seinerzeit vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründen auseinander gesetzt und sie für nicht durchgreifend erachtet.

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Aus dem von ihnen zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (vom 23.05.2006 - 9 B 8.06 -, juris) können die Kläger Gegenteiliges nicht herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2021 - 11 D 77/19

    Überschreitung des maßgeblichen Immissionsgrenzwerts für ein Mischgebiet durch

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2006- 9 B 8.06 -,Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 46 = juris, Rn. 7.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 9 B 8.06 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 46 = juris, Rn. 6.

  • BSG, 26.06.2018 - B 5 RE 14/17 B

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Mit dem Hinweis auf eine unrichtige Rechtsanwendung der Vorinstanz wird eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache indes nicht dargetan (vgl nur BVerwG Beschluss vom 23.5.2006 - 9 B 8/06 - Juris RdNr 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 D 28/10

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 9 B 8.06 -, juris, Rn. 7.
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