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   BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07   

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https://dejure.org/2008,25885
BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07 (https://dejure.org/2008,25885)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2008 - 8 B 113.07 (https://dejure.org/2008,25885)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 8 B 113.07 (https://dejure.org/2008,25885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufstellung eines abstrakten Rechtssatzes durch das Gericht als Kriterium der Zulässigkeit einer Divergenzrüge in Abgrenzung zur Wiedergabe einer eigenen Auffassung zur langjährigen DDR-Praxis - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfung einer über den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das soziale Unwerturteil der Unredlichkeit aufgrund des Gesamtbildes der Umstände zu fällen und kann sich nicht nur auf den Erwerbsvorgang selbst beziehen, sondern auch auf die Erwerbshintergründe (Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246).

    Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das soziale Unwerturteil der Unredlichkeit aufgrund des Gesamtbildes der Umstände zu fällen ist und sich nicht nur auf den Erwerbsvorgang selbst beziehen kann, sondern auch auf die Erwerbshintergründe (Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - a.a.O.) den Vorgang um den zweiten Wohnungstauschantrag vom 18. Oktober 1988 - nachdem der erste Antrag nicht genehmigt worden war - in die Betrachtung miteinbezogen.

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - (BVerwGE 118, 154 = Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) rügt, so stellt das Verwaltungsgericht überhaupt keinen anderslautenden abstrakten Rechtssatz auf, sondern legt die ständige Rechtsprechung zu § 4 Abs. 2 und 3 VermG ausdrücklich seiner Entscheidung zugrunde.

    Bei der Prüfung der Redlichkeit des Erwerbs ist mithin allein auf die Person des gegenwärtigen und damit letzten Rechtsinhabers und dessen rechtsgeschäftlichen Erwerb durch den Kaufvertragsabschluss abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrages nach der GVVO der DDR oder gar auf den Zeitpunkt der Grundbucheintragung (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
    In Bezug auf das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2 = VIZ 2000, 402 ff.) hat das Verwaltungsgericht keinen hiervon abweichenden entscheidungstragenden Rechtssatz aufgestellt.

    "Ist es - entgegen der Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (VIZ 2000, 402 ff.) - auch ständige DDR-Verwaltungspraxis gewesen, die Vereinbarkeit mit den Vorschriften der Wohnraumlenkungsverordnung erst bei Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung zu prüfen?".

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
    Dazu gehören die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 135, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
    Ob und welche Tatsachen vorliegen müssen, um das Tatbestandsmerkmal einer anspruchsbegründenden oder anspruchshindernden Norm als erfüllt anzusehen, kann vielmehr nur dem materiellen Recht entnommen werden und kann damit nicht Gegenstand einer Verfahrensrüge sein (vgl. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
    Zudem hat das Verwaltungsgericht die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zum Vorliegen einer materiellen Beweislastentscheidung bei der Frage der Beurteilung der Redlichkeit nach § 4 Abs. 3 VermG (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 f. = Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 14) in der gebotenen Weise zu Grunde gelegt.
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