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   BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12   

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https://dejure.org/2013,13877
BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12 (https://dejure.org/2013,13877)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 9 B 46.12 (https://dejure.org/2013,13877)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 (https://dejure.org/2013,13877)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 1 VwGO, § 82 Abs 1 S 2 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO
    Formelle Anforderungen der Klage; Erfordernis eines bestimmten Klageantrags; Hinweispflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage als unzulässig wegen Unbestimmtheit des Klageantrags

  • rewis.io

    Formelle Anforderungen der Klage; Erfordernis eines bestimmten Klageantrags; Hinweispflicht des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 82 Abs. 2 S. 1, 2; VwGO § 132 Abs. 2
    Abweisung der Klage als unzulässig wegen Unbestimmtheit des Klageantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12
    Weitergehende materiellrechtlich bedingte Ergänzungen hat die Vorschrift demgegenüber nicht im Blick (BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12
    Er musste die Klägerin insbesondere nicht bei der Formulierung des Klageantrags beraten, weil diese durch einen Rechtsanwalt vertreten war (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34 und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12
    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. August 2008 - BVerwG 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33 S. 8).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12
    Er musste die Klägerin insbesondere nicht bei der Formulierung des Klageantrags beraten, weil diese durch einen Rechtsanwalt vertreten war (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34 und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Die Herausarbeitung eines bestimmten Antrags, den die Klage gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur enthalten "soll" und der für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich ist, kann im weiteren gerichtlichen Verfahren erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 4 f.; Aulehner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 82 Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.2555

    Streitwert ohne Antragstellung

    Die Herausarbeitung eines bestimmten Antrags, den die Klage gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur enthalten "soll" und der für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich ist, kann im weiteren gerichtlichen Verfahren erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 12 f. m.V.a. BVerwG, B.v. 23.5.2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 4 f.).

    Eine solche zunächst nur fristwahrend und noch ohne Ankündigung eines bestimmten Antrags erhobene Klage ist daher nicht unvollständig (BVerwG, B.v. 23.5.2013 a.a.O.).

    § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigt insoweit keine Ausnahme von der grundsätzlichen Systematik der § 52 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 1 GKG, zumal auch im Verwaltungsprozess die Antragstellung zur Erlangung einer Sachentscheidung erforderlich ist (vgl. § 103 Abs. 3 VwGO) und § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO insoweit nur eine formale Erleichterung bei der Klageerhebung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 16.04.2020 - 9 B 66.19

    Verspätetes Vorbringen im Sinne des § 6 UmwRG

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2016 - 3 B 4.16

    Betriebskostenzuschuss für eine Ersatzschule; Neubescheidungs- oder

    Insoweit genügt es, dass der Vorsitzende gemäß § 86 Abs. 3 VwGO auf Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit des Antrags hinweist und auf die Stellung eines sachdienlichen Antrag hinwirkt (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 B 46/12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 22 C 23.1871

    Streitwertbeschwerde, Klagerücknahme, Aktenvorlage nach Einstellung des

    § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigt insoweit keine Ausnahme von der grundsätzlichen Systematik der § 52 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 1 GKG, zumal auch im Verwaltungsprozess die Antragstellung zur Erlangung einer Sachentscheidung erforderlich ist (vgl. § 103 Abs. 3 VwGO) und § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO insoweit nur eine formale Erleichterung bei der Klageerhebung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 01.07.2016 - 3 B 59.15

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Schlags für die Betriebsprämien; Aufheben des

    Ist die angefochtene Entscheidung selbstständig tragend auf mehrere Begründungen gestützt, so ist die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der verschiedenen Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4 m.w.N. und vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, NVwZ 2017, 489 = juris Rn. 12, und Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 -, juris Rn. 4 f.; Aulehner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 82 Rn. 18 ff.
  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 9 C 17.910

    Streichung des Wortes ausschließlichund die Verneinung der persönlichen oder

    a) Auch wenn die Formulierung "darüber hinaus" im Beschluss des Verwaltungsgerichts für eine Mehrfachbegründung sprechen mag (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.2013 - 9 B 46.12 - juris Rn. 2), ergibt sich aus den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht, dass es die hinreichenden Erfolgsaussichten i.S.d. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO abschließend geprüft hat.
  • VG Minden, 07.07.2015 - 10 K 1858/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Beamten der Deutschen Telekom bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 -, juris Rn. 5.
  • VG Minden, 07.07.2015 - 10 K 1856/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Beamten der Deutschen Telekom bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 9 B 46.12 -, juris Rn. 5.
  • VG Minden, 17.12.2020 - 12 K 3051/18
  • VG München, 19.03.2015 - M 16 K 15.12

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung; Untersagung von Sportwetten;

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