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   BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16   

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https://dejure.org/2017,18142
BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16 (https://dejure.org/2017,18142)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2017 - 7 B 17.16 (https://dejure.org/2017,18142)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 7 B 17.16 (https://dejure.org/2017,18142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Viehwirtschaft angrenzend an einen Entwässerungsgraben; Einhaltung eines Abstands auf Grundlage der Normierung von Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Viehwirtschaft angrenzend an einen Entwässerungsgraben; Einhaltung eines Abstands auf Grundlage der Normierung von Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz ( WHG )

  • rechtsportal.de

    Viehwirtschaft angrenzend an einen Entwässerungsgraben; Einhaltung eines Abstands auf Grundlage der Normierung von Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz ( WHG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15

    Atypik einer Kompostierungsanlage hinsichtlich der Geruchsemissionen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16
    Zudem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18

    Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der

    Auch hier gilt, dass es kein Thema des Prozessrechts ist, ob die vorinstanzliche Sachverhaltswürdigung zutrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 7 B 17.16 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.12.2018 - 7 BN 4.18

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes; Geltendmachung

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 7 B 17.16 - Rn. 2).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung

    Diese unterfällt regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht; dass vorliegend eine Ausnahme vorliegen würde, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.2017 - 7 B 17.16 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472

    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

    Die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung unterfällt auch regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht; dass vorliegend eine Ausnahme vorliegen würde, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.2017 - 7 B 17.16 - juris Rn. 6).
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