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   BVerwG, 23.06.1987 - 9 B 327.86   

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https://dejure.org/1987,8650
BVerwG, 23.06.1987 - 9 B 327.86 (https://dejure.org/1987,8650)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1987 - 9 B 327.86 (https://dejure.org/1987,8650)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - 9 B 327.86 (https://dejure.org/1987,8650)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1987 - 9 B 327.86
    Auf die Frage der Asylrechtsrelevanz einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung wegen sogenannter politischer Straftaten (vgl. hierzu das Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 -, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt) kommt es daher in einem Revisionsverfahren nicht an.

    Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob, die exilpolitische Tätigkeit des Klägers als Nachfluchtgrund zu einer Asylanerkennung hätte führen können (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - DVBl. 1987, 130 = InfAuslR 1987, 56; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1987 - 9 B 327.86
    Die ferner gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab für eine politische Verfolgung (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37 = DVBl. 1986, 102) besteht nicht.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1987 - 9 B 327.86
    Unter diesen Umständen mußte sich dem Berufungsgericht eine dahingehende Sachaufklärung nicht aufdrängen; die Unterlassung der Beiziehung kann nicht nachträglich als Aufklärungsmangel geltend gemacht werden (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1987 - 9 B 327.86
    Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob, die exilpolitische Tätigkeit des Klägers als Nachfluchtgrund zu einer Asylanerkennung hätte führen können (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - DVBl. 1987, 130 = InfAuslR 1987, 56; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 -, a.a.O.).
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