Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8433
BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89 (https://dejure.org/1989,8433)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1989 - 9 B 230.89 (https://dejure.org/1989,8433)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - 9 B 230.89 (https://dejure.org/1989,8433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt für die Beendigung des Zustands einer Flucht nach dem Asylrecht - Feststellung einer Identität zwischen dem endgültigen Zielland einer Flucht und einem Erstzufluchtsland hinsichtlich der Gewährung von Asyl

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pfalz Nr. 2).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pfalz Nr. 2).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 B 61.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Klägerin - anders als die Kläger in dem von der Beschwerde zitierten Verfahren BVerwG 9 B 61.89 - bei ihrer Flucht aus Äthiopien nicht die positive Vorstellung gehabt, ihre Flucht solle im Sudan enden und nicht in ein anderes Land weiterführen.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 187.89

    Revisionszulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Auch wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage, ob das Fehlen jeglicher positiver Vorstellung bei den die Flucht antretenden politisch Verfolgten über das endgültige Zielland der Flucht bereits im Erstzufluchtsland ein Ende setzt, wie das Berufungsgericht angenommen hat, kommt - anders als im Verfahren BVerwG 9 B 187.89 - eine Revisionszulassung nicht in Betracht.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Wenn aber eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt ist, kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn im Hinblick auf jeden dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht