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   BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03   

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BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03 (https://dejure.org/2004,34733)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 1 WB 49.03 (https://dejure.org/2004,34733)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 1 WB 49.03 (https://dejure.org/2004,34733)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer Wiedereinstellung in die Bundeswehr - Vertrauen auf die Möglichkeit der Übernahme in die Feldwebellaufbahn - Begriff der Zusicherung - Änderung der Voraussetzungen für eine Übernahme in die ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99

    Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).

    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Eine die Personalführung bindende Zusage, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 141>).

    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen gerade dadurch, dass ihnen erkennbar kein Selbstbindungswille zugrunde liegt (Beschluss vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).

    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Eine die Personalführung bindende Zusage, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 141>).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Eine die Personalführung bindende Zusage, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 141>).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03

    Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
    Die Entscheidung des BMVg über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, §§ 15, 20 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    a) Die Entscheidung der Stammdienststelle der Bundeswehr bzw. des Bundesministers der Verteidigung über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 3 und §§ 15, 20 SLV betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).

    Der Senat hält insoweit an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung (zuletzt im Beschluss vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -) nicht fest.

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05

    Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.

    Die Entscheidung über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Fw gemäß § 27 Abs. 1 und 3 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, §§ 15, 20 SLV betrifft keine statusrechtliche, sondern eine truppendienstliche Angelegenheit, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr.: Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.).

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16

    Zuordnung zum Studentenjahrgang; Rückstufungsantrag

    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn sowie über die Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten, in einem bestimmten Dienstbereich oder in einem bestimmten Werdegang (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.), sondern auch für die Entscheidung über die weitere Ausbildung eines Soldaten in einem bereits eingeschlagenen Ausbildungsgang; denn diese ist Bestandteil einer Verwendungsentscheidung (BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2004 - 1 WB 28.04 - und vom 4. November 2004 - 1 WB 29.04 -).
  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09

    Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung für Anästhesiepflege;

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - m.w.N.) und ebenso für die Entscheidung über die Ausbildung eines Soldaten (vgl. hierzu - auch zum Folgenden - Beschluss vom 20. Juli 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09

    Anspruch eines Soldanten auf eine bestimmte fachliche Verwendung oder örtliche

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 19.10
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 27.11
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - und vom 5. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 59.09 - Rn. 9).
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