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   BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09   

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BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09 (https://dejure.org/2010,4304)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 3 B 90.09 (https://dejure.org/2010,4304)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 3 B 90.09 (https://dejure.org/2010,4304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zum zehnjährigen Ruhen der Jagd im Eigenjagdrevier oder auf Befreiung in sonstiger Weise von der Verpflichtung zu jagdlichen Maßnahmen; Anordnung der Jagd im öffentlichen Interesse i.R.d. Schutzes des Grundeigentums und des Schutzes der ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 4 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 20a GG, Art. 9 EMRK, § 1, § 7, § 21 BJagdG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Jagdrecht: Ruhen der Jagd aus Gewissensgründen | Eigenjagdrevier; Ruhen der Jagd; Jagdpflicht; Gewissensfreiheit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zustimmung zum zehnjährigen Ruhen der Jagd im Eigenjagdrevier oder auf Befreiung in sonstiger Weise von der Verpflichtung zu jagdlichen Maßnahmen; Anordnung der Jagd im öffentlichen Interesse i.R.d. Schutzes des Grundeigentums und des Schutzes der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Befreiung von der Jagdpflicht aus Gewissensgründen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ruhen der Jagd aus Gewissensgründen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 66.04

    Einordnung einer Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    c) Soweit die Klägerin einen Verfahrensfehler daraus ableiten möchte, dass das Berufungsgericht das Verfahren nicht gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen hat, weil ihre Befangenheitsanträge gegen Mitglieder des Verwaltungsgerichts "willkürlich" abgelehnt worden seien, übersieht sie, dass Beschlüsse des Verwaltungsgerichts über die Ablehnung von Gerichtspersonen gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegen (Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 66.04 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 65).

    Zwar ist hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn eine gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - NVwZ-RR 2008, 289; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O. und Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ).

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Aus der Gewissensfreiheit kann niemand das Recht herleiten, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerfG, Beschlüsse vom 18. April 1984 - 1 BvL 43/81 - BVerfGE 67, 26 und vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - NVwZ 2007, 808 ).

    Es handelt sich dabei um die gleichen auf verfassungsrechtliche Wertentscheidungen rückführbaren Ziele des Jagdrechts, die auch die jagdrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 a.a.O. S. 810).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u.a. - BVerfGE 74, 358 , vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 u.a. - BVerfGE 82, 106 und vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307 ).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen insoweit als Auslegungshilfen, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 a.a.O., vom 14. Oktober 2004 a.a.O. und vom 14. November 1990 - 2 BvR 1462/87 - BVerfGE 83, 119 und vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - NJW 2001, 2245 ).

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Sind Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig - hier zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in einem französischen Jagdverband (vgl. Urteil vom 29. April 1999 - 25088/94, 28331/95 und 28443/95 - Chassagnou u.a./Frankreich, NJW 1999, 3695) und der Zwangseinbringung eines Grundstücks in eine Jagdgenossenschaft (vgl. Urteil vom 10. Juli 2007 - 2113/04 - Schneider/Luxemburg, NuR 2008, 489) -, so sind grundsätzlich die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - NVwZ 2004, 852 ).

    Die im Verfahren der französischen Beschwerdeführerin aufgeworfene Frage, ob die Verpflichtung eines die Jagd aus ethischen Gründen ablehnenden Grundeigentümers, Jagdhandlungen zu dulden, gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 EMRK verstößt, hat der Gerichtshof offengelassen, weil es darauf wegen der bereits festgestellten Verstöße gegen andere Vorschriften der EMRK nicht mehr ankam (Urteil vom 29. April 1999 a.a.O. Rn. 122 ff., 125).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u.a. - BVerfGE 74, 358 , vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 u.a. - BVerfGE 82, 106 und vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307 ).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen insoweit als Auslegungshilfen, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 a.a.O., vom 14. Oktober 2004 a.a.O. und vom 14. November 1990 - 2 BvR 1462/87 - BVerfGE 83, 119 und vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - NJW 2001, 2245 ).

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05

    Kein Anspruch des Grundstückseigentümers aus Gewissensgründen gegen den

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • EGMR, 10.07.2007 - 2113/04

    SCHNEIDER c. LUXEMBOURG

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Sind Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig - hier zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in einem französischen Jagdverband (vgl. Urteil vom 29. April 1999 - 25088/94, 28331/95 und 28443/95 - Chassagnou u.a./Frankreich, NJW 1999, 3695) und der Zwangseinbringung eines Grundstücks in eine Jagdgenossenschaft (vgl. Urteil vom 10. Juli 2007 - 2113/04 - Schneider/Luxemburg, NuR 2008, 489) -, so sind grundsätzlich die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - NVwZ 2004, 852 ).

    Er hat der Gewissensfreiheit allerdings insofern Bedeutung beigemessen, als er ausführt, eine Kleingrundbesitzerin zu zwingen, ihr Jagdrecht auf ihrem Grundstück in eine Jagdgenossenschaft einzubringen, damit Dritte einen ihren Überzeugungen vollkommen entgegenstehenden Gebrauch davon machen könnten, erweise sich als unverhältnismäßige Belastung, die in Anbetracht von Art. 1 Abs. 2 ZP Nr. 1 nicht gerechtfertigt sei (Urteil vom 10. Juli 2007 a.a.O. Rn. 51).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Eine Entscheidung durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große Schwierigkeiten in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht aufweist (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64 S. 52 ff.).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09
    Zwar ist hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn eine gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - NVwZ-RR 2008, 289; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O. und Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

  • BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03

    Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften

  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.504

    Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits als zweifelhaft angesehen, ob im Fall der Jagdpflicht einer juristischen Person als Inhaberin eines Eigenjagdreviers eine Beeinträchtigung des Schutzbereichs des Grundrechts des Art. 4 Abs. 1 GG gegeben ist, da diese oder die für sie handelnden Personen die Jagd nicht höchstpersönlich ausüben müssen und nicht gezwungen sind, selbst Tiere zu töten oder an einer Tötung durch Dritte mitzuwirken (BVerwG, B.v. 23.6.2010 - 3 B 90/09 - juris).
  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.505

    Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits als zweifelhaft angesehen, ob im Fall der Jagdpflicht einer juristischen Person als Inhaberin eines Eigenjagdreviers eine Beeinträchtigung des Schutzbereichs des Grundrechts des Art. 4 Abs. 1 GG gegeben ist, da diese oder die für sie handelnden Personen die Jagd nicht höchstpersönlich ausüben müssen und nicht gezwungen sind, selbst Tiere zu töten oder an einer Tötung durch Dritte mitzuwirken (BVerwG, B.v. 23.6.2010 - 3 B 90/09 - juris).
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