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   BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20   

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BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20 (https://dejure.org/2021,18187)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2021 - 7 A 10.20 (https://dejure.org/2021,18187)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 7 A 10.20 (https://dejure.org/2021,18187)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 4 Abs. 1 und 3, § 18 Abs. 1 Satz 1; EBO § 2 Satz 1; VwVfG § 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; BHKG NW § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 54 Abs. 3 Satz 1
    Klage einer Anliegerkommune gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 (ABS 46/2) Oberhausen Hauptbahnhof - Emmerich - Grenze Niederlande (Planfeststellungsabschnitt 1.4)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 AEG, § 4 Abs 3 AEG, § 18 Abs 1 S 1 AEG, § 2 S 1 EBO, § 74 Abs 1 S 1 VwVfG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nordrhein-westfälischen Gemeinden kommt hinsichtlich ihrer Aufgaben beim Brandschutz und der Hilfeleistung, die sie als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen (§ 2 Abs. 2 BHKG NW), eine wehrfähige Rechtsposition zu, wenn und soweit ein Bereich ...

  • rechtsportal.de

    Klage einer Anliegerkommune gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270; Rüge der Verletzung der Anforderungen an den Brandschutz und und Katastrophenschutz durch eine Kommune bzgl. Erschwerung der Erfüllung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich Voerde erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich Voerde erfolglos

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1696
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15

    Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Zwar ist die Klägerin als kommunale Gebietskörperschaft nicht Trägerin von Grundrechten aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, kann aber ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen verlangen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 14).

    In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass der fachplanerischen Abwägung nicht die im Zuge der planfestgestellten Maßnahme geschaffenen Maximalkapazitäten bzw. die maximale Auslastung der Strecke, sondern die prognostisch ermittelte, realistischerweise zu erwartende Verkehrsbelastung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 46 und vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 22).

    Mit Bezug auf Planfeststellungsabschnitt 1.1 der Ausbaustrecke hat das Bundesverwaltungsgericht zudem darauf hingewiesen, dass in den Niederlanden erreichte Zugzahlen nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf die Belegung deutscher Streckenabschnitte zulassen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 22).

    Sind - wie hier - bei einer Bestandsstrecke Erschütterungsbelastungen bereits vorhanden, ist die Zumutbarkeitsschwelle für neu hinzutretende Erschütterungen zudem erst dann überschritten, wenn sich die Vorbelastung vorhabenbedingt um 25 % oder mehr erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 55 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 106).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass bei Erschütterungen im Hinblick auf die Ausbreitungsbedingungen und die Eigenarten des Immissionsortes Unsicherheiten bestehen, die es regelmäßig unmöglich machen, die Erschütterungsimmissionen verlässlich zu prognostizieren und eine abschließende Entscheidung über den erforderlichen Schutz bzw. über Entschädigungsansprüche bereits im Zeitpunkt der Planfeststellung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 58 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 10.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Aus dem gemeindlichen Selbstgestaltungsrecht, das ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fällt, erwachsen Abwehransprüche allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2017 - 9 A 31.15 - juris Rn. 26 m.w.N. und vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 83 Rn. 23).

    Detailfragen der Gestaltung dürfen hiernach der Bauausführung vorbehalten bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 83 Rn. 49 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass der fachplanerischen Abwägung nicht die im Zuge der planfestgestellten Maßnahme geschaffenen Maximalkapazitäten bzw. die maximale Auslastung der Strecke, sondern die prognostisch ermittelte, realistischerweise zu erwartende Verkehrsbelastung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 46 und vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 22).

    Bei Einhaltung der empfohlenen Werte kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass erhebliche Belästigungen von Menschen und Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen in Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen vermieden werden (BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 80 m.w.N. und vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 104).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Bei Einhaltung der empfohlenen Werte kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass erhebliche Belästigungen von Menschen und Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen in Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen vermieden werden (BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 80 m.w.N. und vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 104).

    Sind - wie hier - bei einer Bestandsstrecke Erschütterungsbelastungen bereits vorhanden, ist die Zumutbarkeitsschwelle für neu hinzutretende Erschütterungen zudem erst dann überschritten, wenn sich die Vorbelastung vorhabenbedingt um 25 % oder mehr erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 - BVerwGE 164, 127 Rn. 55 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 106).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Darüber hinaus muss die Planfeststellungsbehörde auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend dergestalt Rücksicht nehmen, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urteil vom 6. September 2018 - 3 A 15.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 86 Rn. 28 m.w.N.).

    d) Mit Bezug auf die Lärmbelastung ihres Gemeindegebietes rügt die Klägerin fehlende Lückenschlüsse bei der geplanten Errichtung von Lärmschutzwänden (Splittersiedlungen insbesondere südlich der "R.straße", im Bereich "I. H." und nördlich der Straße "H.weg"), ohne hierbei ansatzweise darzulegen, dass sich für gegenwärtige oder zukünftige Baugebiete zusätzliche Lärm- sowie Erschütterungsbelastungen ergäben, die so weitreichend wären, dass sie die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse und damit die Möglichkeiten zur Bauleitplanung bzw. weiteren städtebaulichen Entwicklung im jeweiligen Bereich in Frage stellen würden (vgl. zu diesem Maßstab etwa BVerwG, Urteil vom 6. September 2018 - 3 A 15.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 86 Rn. 29).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    a) Eine Verletzung der Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz kann eine Kommune nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit rügen, als sie geltend macht, dass ihr hierdurch die Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben in diesem Bereich wesentlich erschwert wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 11.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 171 Rn. 13 und 17 und vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 - BVerwGE 165, 33 Rn. 20 ff., Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 VR 4.16 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 23 Rn. 14).

    In diesem Rahmen bedarf es der gegenseitigen Abstimmung zwischen eisenbahnrechtlicher Planfeststellung einerseits und gefahrenabwehrrechtlicher Aufgabenwahrnehmung andererseits (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 - BVerwGE 165, 33 Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    a) Eine Gemeinde kann, vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen, eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung nur hinsichtlich ihrer eigenen Belange verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 18).

    Diese vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19).

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Aus dem gemeindlichen Selbstgestaltungsrecht, das ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fällt, erwachsen Abwehransprüche allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2017 - 9 A 31.15 - juris Rn. 26 m.w.N. und vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 83 Rn. 23).
  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 53.17

    Nachverfahren gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrundeliegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 4 B 53.17 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20
    Bei diesem Wert handelt es sich um eine Wahrnehmungsschwelle, die sich auf empirisch hinreichend abgesicherte Erkenntnisse stützen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 3 VR 4.16

    Planfeststellung; Planänderung; Eisenbahn; Tunnel; Rettungsplatz; Feuerwehr;

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 A 19.08

    Klagebefugnis einer Gemeinde für eine Anfechtungsklage gegen einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 10 SB 39/09

    Zuerkennung des Merkzeichens G (erhebliche Gehbehinderung)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 11.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Landkreis; Abwehrender

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 15 B 2839/93

    Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung; Selbstverwaltungsangelegenheiten;

  • BVerwG, 07.10.2021 - 4 A 9.19

    Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos

    Eine Gemeinde kann sich weder zum Kontrolleur anderer staatlicher Behörden in Bezug auf die Wahrung des objektiven öffentlichen Rechts aufschwingen noch als Sachwalterin von Rechten Dritter bzw. des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger vertreten (stRspr, BVerwG, Urteile vom 28. November 2017 - 7 A 13.17 - NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 19 Rn. 53 und vom 23. Juni 2021 - 7 A 10.20 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Fragen der Bauausführung dürfen in der Regel aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, sofern nach dem Stand der Technik zur Problembewältigung geeignete Lösungen zur Verfügung stehen und die Wahrung der entsprechenden Regelwerke sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 95 Rn. 169, vom 16. März 2021 - 4 A 10.19 - NVwZ 2021, 1615 Rn. 68 und vom 23. Juni 2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 Rn. 43).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 A 2.20

    Unbegründete Klage einer Gemeinde gegen die Höchstspannungsleitung Husum -

    Eine Gemeinde ist im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auch nicht befugt, als Sachwalterin von Rechten Dritter bzw. des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger geltend zu machen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 13, vom 28. November 2017 - 7 A 3.17 - NVwZ-Beilage 2018, 19 Rn. 53, vom 23. Juni 2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 Rn. 24 und vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - UA S. 18).
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Schon aus diesem Grund kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder auf mit dem Zutagetreten von Radon nach ihrer Einschätzung verbundene gesundheitliche Risiken berufen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 23.6.2022 - 7 C 1.21 -, ZfB 2022, 207, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 2.15 -, NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 63, und vom 23.6.2021 - 7 A 10.20 -, NVwZ 2021, 1696, dort allerdings anders für den Bereich weisungsfreier Wahrnehmung staatlicher (übertragener) Aufgaben] Legt man diese Rechtsprechung zugrunde, kann sich die Klägerin nicht in allgemeiner Art und Weise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Belangen der Wasserwirtschaft oder hier konkret des Grund- und Trinkwasserschutzes berufen.

  • BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 1.21

    Klage der Gemeinde Nalbach gegen Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar unzulässig

    Schließlich kann sich eine Kommune weder zum Kontrolleur anderer staatlicher Behörden in Bezug auf die Wahrung des objektiven öffentlichen Rechts aufschwingen noch als Sachwalterin von Rechten Dritter bzw. des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger vertreten (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 2.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 79 Rn. 26 und Urteil vom 23. Juni 2021 - 7 A 10.20 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 94 Rn. 24, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

    Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrundeliegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 17.12.2019 - 4 B 53.17 - juris Rn. 36; U.v. 23.6.2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 = juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

    Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrundeliegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 17.12.2019 - 4 B 53.17 - juris Rn. 36; U.v. 23.6.2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 = juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

    Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrundeliegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 17.12.2019 - 4 B 53.17 - juris Rn. 36; U.v. 23.6.2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 = juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

    Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrundeliegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 17.12.2019 - 4 B 53.17 - juris Rn. 36; U.v. 23.6.2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 = juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 2618/21

    Errichtung einer Windenergieanlage; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht;

    Aus dem gemeindlichen Selbstgestaltungsrecht erwachsen Abwehransprüche gegen die optische Wirkung von Windenergieanlagen außerhalb des Gemeindegebiets allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. - allerdings für Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebiets - BVerwG, Urteil vom 23.06.2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 = juris Rn. 42 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 15 N 21.1291

    Unwirksamer Bebauungs- und Grünordnungsplan - Nichtberücksichtigung möglicher

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 8 CE 21.2499

    Eilantrag gegen die Herstellung einer Erschließungsstraße durch Ausbau eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 8 D 344/21

    Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten; fristwahrende Klageerhebung;

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