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   BVerwG, 23.07.1985 - 9 B 269.84   

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https://dejure.org/1985,6907
BVerwG, 23.07.1985 - 9 B 269.84 (https://dejure.org/1985,6907)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1985 - 9 B 269.84 (https://dejure.org/1985,6907)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 9 B 269.84 (https://dejure.org/1985,6907)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Prognose bezüglich eines möglichen Eintritts einer politischen Verfolgung bei der Rückkehr eines Asylbewerbers in sein Heimatland

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  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 9 B 269.84
    Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von den Erkenntnissen des beschließenden Senats in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) ab.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 9 B 269.84
    Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von den Erkenntnissen des beschließenden Senats in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) ab.
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 9 B 269.84
    Diese Feststellung trägt dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 68, 106 [109], st.Rspr.) rechtsgrundsätzlich aufgestellten Erfordernis einer auf absehbare Zeit ausgerichteten Zukunftsprognose Rechnung und wird ihm gerecht.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1985 - 9 B 269.84
    Dort ist im Anschluß an BVerfGE 54, 341 (361/362) rechtsgrundsätzlich ausgeführt, daß Asylbewerbern, die bereits einmal politische Verfolgung erlitten haben, die Rückkehr in den Heimatstaat nur zugemutet werden kann, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist.
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