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   BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71   

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https://dejure.org/1971,2063
BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71 (https://dejure.org/1971,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1971 - I CB 21.71 (https://dejure.org/1971,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1971 - I CB 21.71 (https://dejure.org/1971,2063)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bewirkung einer Vermutung über die erfolgreich bestandene Jägerprüfung bei Erteilung eines Jagdscheins

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.1960 - I C 81.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71
    Er erwähnt in diesem Zusammenhang besonders das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1960 - BVerwG I C 81.59 - (HDR 1960, 868 = BayVBl. 1960, 383).

    Diese Vermutung ist widerlegbar, wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 12. Juli 1960 (a.a.O.) weiterhin ausgeführt hat.

  • BVerwG, 22.01.1970 - I B 65.69

    Diskriminierung der Inländer gegenüber Staatsangehörigen der EWG-Staaten

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71
    Dieser von dem Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit § 8 HwO und der Verordnung über die für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle (VO Handwerk EWG) Vom 4. August 1966 (BGBl. I S. 469) nebst Änderungen aufgestellte Grundsatz (Beschluß vom 22. Januar 1970 - BVerwG I B 65.69 - [DVBl. 1970, 627 = GewArch. 1970, 129 = DÖV 1970, 826]) gilt auch bei der Anwendung des § 15 Abs. 5 BJG.
  • BVerwG, 15.02.1963 - I C 93.62

    Einstellung des Verfahrens auf Erteilung eines Jahresjadgscheins und

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71
    Zu einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nötigt ferner nicht der Hinweis des Klägers auf die von ihm in der Tschechoslowakei erworbenen Jagdscheine, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht erwähnten Beschluß vom 15. Februar 1963 - BVerwG I C 93.62 - (RdL 1963, 195) entschieden, daß der frühere Besitz eines allgemeinen Jagdscheins den Bewerber nur von der Jägerprüfung befreit, wenn es sich um einen, deutschen Jahresjagdschein handelt (so auch Lorz, Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdrecht, 2. Aufl. 1967, § 15 BJG Anm. 4).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, daß aus einem rechtsbeständigen, aber inhaltlich rechtswidrigen Verwaltungsakt keine günstigen Folgen für die Zukunft hergeleitet werden können (BVerwGE 34, 278).
  • VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00
    So wenig wie der Gleichheitssatz nicht alleine dadurch verletzt wird, dass Ausländer nicht dieselbe Rechtstellung wie Inländer genießen, ist er dadurch verletzt, dass der Gesetzgeber das für Inländer geltende Recht nicht dem für Ausländer günstigeren Recht anpasst (BVerwG, Beschluss vom 23. August 1971, Az. BVerwG I CB 21.71, RDL 1971, 325, 326).
  • VG Lüneburg, 22.12.1994 - 5 B 64/94

    Entziehung eines Jagdscheins; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Nachweis

    Die erste Erteilung eines deutschen Jagdscheines begründet nur eine widerlegbare Vermutung, daß sein Inhaber die deutsche Jägerprüfung bestanden hat (BVerwG, Beschluß v. 23.08.1971 - I CB 21.71 -, RdL 71, 325).
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