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   BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72   

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https://dejure.org/1974,645
BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72 (https://dejure.org/1974,645)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1974 - IV C 38.72 (https://dejure.org/1974,645)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1974 - IV C 38.72 (https://dejure.org/1974,645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131
    Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten des BBauG; Verteilung des Erschließungsaufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1975, 92
  • BauR 1974, 408
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 47.67

    Einheitlichkeit einer Erschließungsanlage bei unterschiedlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72
    Ein unter der Geltung des früheren Laudesrechts ausgesprochener Beitragserlaß ist bei Abrechnung nach dem neuen Erschließungsbeitragsrecht aufrechtzuerhalten, wenn er auch, nach dem Bundesbaugssetz erfolgen könnte (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 47.67).

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 6) bleibt ein unter der Geltung des früheren Landesrechts ausgesprochener Erlaß von Erschließungsbeiträgen auch unter der Geltung des neuen Rechts wirksam, wenn er auch heute zulässigerweise ausgesprochen werden könnte.

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 25.72

    Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72
    Im Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 25.72 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 14) hat der Senat Bedenken dagegen angemeldet, in beplanten Gebieten die im Einzelfall durch Ausnahme oder Dispens zugelassene stärkere Nutzung eines Grundstückes unberücksichtigt zu lassen.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72
    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - (BVerwGE 38, 147) für zulässig erklärt, der Beitragsberechnung die tatsächliche Nutzung zugrunde zu legen.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    So hat der Senat das öffentliche Interesse im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG anerkannt, wenn durch die Beitragsfreistellung die Ansiedlung eines Industrieunternehmens gefördert werden sollte (Urteil vom 31. Januar 1969 a.a.O.) oder wenn durch eine Beitragsermäßigung die Förderung von Vorhaben des Wohnungsbaues beabsichtigt war (Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 [S. 21/22], vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - DVBl. 1970, 835).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Das hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für Nutzungen, die das im Bebauungsplan Festgesetzte überschreiten und darin bestandsgeschützt sind, in seinemUrteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 S. 19 [22] entschieden.
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81

    Fehlende Entscheidung "in der Sache selbst" durch das VG; Zurückverweisung durch

    Das hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für Nutzungen, die das im Bebauungsplan Festgesetzte überschreiten und darin bestandsgeschützt sind, in seinemUrteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 S. 19 [22] entschieden.
  • BVerwG, 14.10.1980 - 4 B 185.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daß eine unter der Geltung früheren Rechts ausgesprochene Zusage künftiger Beitragsfreiheit dann nicht mehr verbindlich ist, wenn ihr zwingende Vorschriften des inzwischen ergangenen Bundesbaugesetzes entgegenstehen, daß sie also nur dann rechtswirksam geblieben ist, wenn der Beitrag auch nach dem neuen Recht erlassen werden dürfte, ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen über die Wirkung von Gesetzesänderungen und ist durch die von der Beschwerde angeführten Urteile des Senats vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 6 [S. 2]) und vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 [S. 21]) geklärt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 9 S 40.12

    Erschließungsbeitragsbescheid; Straßenbaubeitragsbescheid;

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Gemeinde an einen Beitragserlass, der noch unter Geltung des vor Inkrafttreten des BBauG maßgeblichen Rechts vertraglich vereinbart worden ist, nur gebunden ist, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 135 Abs. 5 BauGB erfüllt sind, die Freistellung also auch nach geltendem Recht zulässig wäre (vgl. Driehaus, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Rdnr. 33 zu § 135 BauGB unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. August 1974, IV C 38.72, Baurechtssammlung 37, 215; ebenso Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage, Rdnr. 26 zu § 135 BauGB; Kniest, in: Ferner/Kröninger/Aschke, BauGB, 2. Aufl., Rdnr. 7 zu § 135 BauGB).
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