Rechtsprechung
BVerwG, 23.08.1984 - 9 C 30.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Vermutung der Ursächlichkeit eines gerügten Mangels für die angefochtene Entscheidung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - A 12 S 268/81
- BVerwG, 14.02.1984 - 9 B 499.83
- BVerwG, 23.08.1984 - 9 C 30.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 9 C 30.84
Ausnahmen hiervon kommen nur dann in Betracht, wenn die unberücksichtigt gebliebene Äußerung "neben der Sache" liegt, also in keinem Zusammenhang mit ihr steht (BVerwGE 24, 264 [268]) und es auf sie daher unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 9 C 30.84
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umschließt der Anspruch auf rechtliches Gehör die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367/368]). - BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 9 C 30.84
Ausnahmen hiervon kommen nur dann in Betracht, wenn die unberücksichtigt gebliebene Äußerung "neben der Sache" liegt, also in keinem Zusammenhang mit ihr steht (BVerwGE 24, 264 [268]) und es auf sie daher unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]).