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BVerwG, 23.08.1993 - 3 B 52.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Verlängerung eines Pachtverhältnisses unter den Bedingungen einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft - Fingierung einer Zustimmung zur Verlängerung eines Pachtverhältnisses durch § 594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gemeinschaftskonformität von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.04.1993 - 3 L 177/90
- BVerwG, 23.08.1993 - 3 B 52.93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge
Auszug aus BVerwG, 23.08.1993 - 3 B 52.93
Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - ab.
- VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00
Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz; …
Die Beantwortung dieser Frage wie auch jener, welche rechtlichen Möglichkeiten der Pächter zu einer Vertragsverlängerung ausschöpfen muss, um in den Genuss des Pächterschutzes zu gelangen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG, Beschluss vom 23. August 1993 - BVerwG 3 B 52.93 -, Buchholz 451.512 MGV Nr. 77). - BVerwG, 24.01.1994 - 3 C 8.92
Übergang von Anlieferungsreferenzmengen auf den Verpächter nach Rückgabe …
An der aus der genannten Vorschrift - hier anwendbar in der Fassung der VO (EWG) Nr. 590/85 - abgeleiteten Schlußfolgerung, daß Pächterschutz nur insoweit gemeinschaftsrechtskonform gewährt werden kann, als der Pächter die Milcherzeugungsflächen gegen seinen Willen an den Verpachten herausgeben muß, hat der Senat auch in neuerer Zeit festgehalten (vgl. Beschluß vom 23. August 1993 - BVerwG 3 B 52.93 -). - VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00
Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der …
Die Beantwortung dieser Frage wie auch jener, welche rechtlichen Möglichkeiten der Pächter zu einer Vertragsverlängerung ausschöpfen muss, um in den Genuss des Pächterschutzes zu gelangen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG, Beschluss vom 23. August 1993 - BVerwG 3 B 52.93 -, Buchholz 451.512 MGV Nr. 77).