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   BVerwG, 23.08.1993 - 3 B 52.93   

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https://dejure.org/1993,10773
BVerwG, 23.08.1993 - 3 B 52.93 (https://dejure.org/1993,10773)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1993 - 3 B 52.93 (https://dejure.org/1993,10773)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1993 - 3 B 52.93 (https://dejure.org/1993,10773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung eines Pachtverhältnisses unter den Bedingungen einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft - Fingierung einer Zustimmung zur Verlängerung eines Pachtverhältnisses durch § 594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gemeinschaftskonformität von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1993 - 3 B 52.93
    Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - ab.
  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Die Beantwortung dieser Frage wie auch jener, welche rechtlichen Möglichkeiten der Pächter zu einer Vertragsverlängerung ausschöpfen muss, um in den Genuss des Pächterschutzes zu gelangen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG, Beschluss vom 23. August 1993 - BVerwG 3 B 52.93 -, Buchholz 451.512 MGV Nr. 77).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 3 C 8.92

    Übergang von Anlieferungsreferenzmengen auf den Verpächter nach Rückgabe

    An der aus der genannten Vorschrift - hier anwendbar in der Fassung der VO (EWG) Nr. 590/85 - abgeleiteten Schlußfolgerung, daß Pächterschutz nur insoweit gemeinschaftsrechtskonform gewährt werden kann, als der Pächter die Milcherzeugungsflächen gegen seinen Willen an den Verpachten herausgeben muß, hat der Senat auch in neuerer Zeit festgehalten (vgl. Beschluß vom 23. August 1993 - BVerwG 3 B 52.93 -).
  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der

    Die Beantwortung dieser Frage wie auch jener, welche rechtlichen Möglichkeiten der Pächter zu einer Vertragsverlängerung ausschöpfen muss, um in den Genuss des Pächterschutzes zu gelangen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG, Beschluss vom 23. August 1993 - BVerwG 3 B 52.93 -, Buchholz 451.512 MGV Nr. 77).
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