Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4853
BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95 (https://dejure.org/1995,4853)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 1 B 47.95 (https://dejure.org/1995,4853)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 1 B 47.95 (https://dejure.org/1995,4853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Beruhen des Verfahrensmangels auf der Abweichung bei Vorlage zur Vorabentscheidung - Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör - Rüge von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer Verfahrensfrage an den EuGH - Verwaltungsprozessrecht: Notwendige Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Aus Art. 177 Abs. 2 EG-Vertrag folgt, daß ein nationales Gericht, dessen Entscheidung noch mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, zur Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht verpflichtet ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990, a.a.O.).

    Die Beachtung der Grundrechte gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten getragen ist und sich in die Struktur und in die Ziele der Gemeinschaft einfügt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg. 1974, 491 ; vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Das Unterbleiben der einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (vgl. BVerwGE 37, 116; 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]).

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte Dritter eingegriffen wird, d.h. deren Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 115 S. 1 f.).

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Denn sogar nach der für die demoskopische Umfrage gewählten Umschreibung der Peep-Show, die nicht in jeder Hinsicht vollständig und neutral erscheint (u.a. werden die Darstellerinnen als Stripteasekünstlerinnen bezeichnet; ein Hinweis auf die vom beschließenden Senat hervorgehobene sexuelle Stimulation und die Gelegenheit zur Selbstbefriedigung <BVerwGE 84, 314, 321> [BVerwG 30.01.1990 - 1 C 26/87] fehlt) sind 49 v.H. der befragten Personen der Auffassung, daß "dadurch die Menschenwürde der auftretenden Frauen verletzt wird", wobei 60 v.H. der Frauen diese Auffassung teilen, und 48 v.H. der Befragten (bei den befragten Frauen 52 v.H.) meinen, "daß damit gegen die guten Sitten verstoßen wird".

    Zum Begriff der guten Sitten im Sinne des § 33 a Abs. 2 Nr. 2 GewO hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1990 (BVerwGE 84, 314) Stellung genommen.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Zudem zielt Art. 59 EG-Vertrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auf die Beseitigung von Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs ab, die damit zusammenhängen, daß der Leistungsträger in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Leistung erbracht wird, niedergelassen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 - NJW 1991, 2891 ; Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-275/92 - NJW 1994, 2013 [EuGH 24.03.1994 - C 275/92]).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Zudem zielt Art. 59 EG-Vertrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auf die Beseitigung von Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs ab, die damit zusammenhängen, daß der Leistungsträger in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Leistung erbracht wird, niedergelassen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 - NJW 1991, 2891 ; Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-275/92 - NJW 1994, 2013 [EuGH 24.03.1994 - C 275/92]).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Die in Artikel 59 EG-Vertrag getroffene Regelung entspricht allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zur Freizügigkeit, wonach die Vorschriften des Vertrags über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Regelungen nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die einen Mitgliedstaat rein intern betreffen (vgl. z.B. BVerwGE 96, 293 [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 18/91]).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu, daß zu erwarten sei, in einem künftigen Revisionsverfahren werde eine Vorabentscheidung gemäß Art. 117 Abs. 3 EG-Vertrag einzuholen sein (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243 - NJW 1988, 664).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Europäisches Gemeinschaftsrecht ist als Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO zu werten und damit revisibel (BVerwGE 35, 277 [BVerwG 12.06.1970 - VII C 35/69]).
  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Damit entfällt auch die in anderem Zusammenhang behauptete Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 2 GG, die nur bei Mißachtung der Vorlagepflicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 - NJW 1988, 1456 [BVerfG 09.11.1987 - 2 BvR 808/82] und vom 21. Dezember 1989 - 2 BvR 1582/87 -), sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG.
  • BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88

    Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte Dritter eingegriffen wird, d.h. deren Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 115 S. 1 f.).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73

    IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde -

  • BVerfG, 08.02.2000 - 1 BvR 2351/95

    Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts iSv EGVtr Art 234 durch

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1995 - BVerwG 1 B 47.95 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht