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   BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05   

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https://dejure.org/2005,22848
BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05 (https://dejure.org/2005,22848)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2005 - 3 B 5.05 (https://dejure.org/2005,22848)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2005 - 3 B 5.05 (https://dejure.org/2005,22848)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
    Die von der Beschwerde allein aufgeworfene Frage, ob die Regelung des § 349 Abs. 3 und Abs. 4 LAG zur Rückforderung gewährter Lastenausgleichsleistungen, soweit sie sich auch auf die Zinszuschlagszahlungen bezieht, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG stand hält, ist vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 110 ) - bejahend - beantwortet worden.
  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
    Das Vorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung schließt in der Regel eine erneute Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren aus (BVerwG, Beschluss vom 2. August 1960 - BVerwG VII B 54.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Anrechnung des Zinszuschlags im Lastenausgleich in seinem Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95, 1 BvR 2471/95 - (BVerfGE 102, 254 ff.) für verfassungsgemäß erklärt.
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