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BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anrechnung des Zinszuschlags im Rahmen einer Rückforderung gewährter Lastenausgleichsleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.09.2004 - 6 K 1079/04
- BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97
Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
Die von der Beschwerde allein aufgeworfene Frage, ob die Regelung des § 349 Abs. 3 und Abs. 4 LAG zur Rückforderung gewährter Lastenausgleichsleistungen, soweit sie sich auch auf die Zinszuschlagszahlungen bezieht, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG stand hält, ist vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 110 ) - bejahend - beantwortet worden. - BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
Auszug aus BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
Das Vorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung schließt in der Regel eine erneute Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren aus (BVerwG, Beschluss vom 2. August 1960 - BVerwG VII B 54.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2). - BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerwG, 23.08.2005 - 3 B 5.05
Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Anrechnung des Zinszuschlags im Lastenausgleich in seinem Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95, 1 BvR 2471/95 - (BVerfGE 102, 254 ff.) für verfassungsgemäß erklärt.