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   BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 81.06 (1 C 23.06)   

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BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 81.06 (1 C 23.06) (https://dejure.org/2006,16900)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 1 B 81.06 (1 C 23.06) (https://dejure.org/2006,16900)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 B 81.06 (1 C 23.06) (https://dejure.org/2006,16900)
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  • BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 81.06
    4 Wie der Senat zu der entsprechenden Grundsatzrüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren BVerwG 1 B 60.06 mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden hat, hat diese Rüge keinen Erfolg, weil die Frage wie auch jüngere Entscheidungen des Senats zu § 60 Abs. 7 AufenthG zeigen bereits ohne weiteres im Sinne der bisherigen Rechtsprechung zu beantworten ist.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung des Beschlusses in dem Verfahren BVerwG 1 B 60.06 Bezug.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 81.06
    Die Frage, wann im Falle einer extremen allgemeinen Gefahrenlage die verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG unter Überwindung der Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG zulässig sei, sei zwar zur alten Rechtslage nach dem Ausländergesetz durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 (BVerwGE 114, 379) geklärt, bedürfe aber wegen der andersartigen Rechtsfolgen eines solchen Abschiebungsverbots nach dem Aufenthaltsgesetz, das nunmehr im Regelfall zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und nicht nur einer Duldung führe (vgl. § 25 Abs. 3 AufenthG), einer erneuten Überprüfung.
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