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   BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04)   

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BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2006,4336)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2006,4336)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2006,4336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen; Berechtigung zur Ablehnung von Beweisanträgen auf Grund von bereits vorhandenem umfangreichen gutachtlichen Material; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerheblichkeit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen einer Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 2 BvR 639/66 BVerfGE 22, 267 ).

    Einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27. November 2005 bedurfte es nicht, weil Art. 103 Abs. 1 GG nicht fordert, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 2 BvR 639/66 BVerfGE 22, 267 ).

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn die Ablehnung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 1 BvR 393/84 BVerfGE 69, 141 und vom 26. Juni 2002 1 BvR 670/91 BVerfGE 105, 279 , BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 BVerwG 9 B 530.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308, S. 16).

    10 Lehnt das Tatsachengericht den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die eigene Sachkunde ab, muss es in dem Ablehnungsbeschluss oder spätestens in der Sachentscheidung begründen, woher es diese Sachkunde hat (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 BVerwG 9 B 530.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Den Beteiligten eines Prozesses obliegt es vielmehr, alle Mittel des Prozessrechts zu nutzen, um einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bereits in der Tatsacheninstanz zu verhindern; dies gilt für die Anhörungsrüge ebenso wie für die Verfassungsbeschwerde (so zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 1 BvR 684/98 BVerfGE 112, 50 ).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Das Gericht ist nur verpflichtet, ein weiteres Gutachten einzuholen, wenn sich ihm eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 6 B 31.04 juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte vor, steht es nach § 98 VwGO, § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 BVerwG 7 C 2.87 BVerwGE 82, 76 , Beschluss vom 7. März 2003 BVerwG 6 B 16.03 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    4 Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt auch nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 BVerwG 9 CB 20.87 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 31).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 , Beschluss vom 4. Dezember 1991 BVerwG 2 B 135.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238, S. 67).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 , Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    8 2.1.2 Die Kläger haben im Übrigen weder in ihrem Beweisantrag noch in ihrer Anhörungsrüge dargelegt, inwieweit ein weiteres, vom Gericht eingeholtes Gutachten bessere oder weiter gehende Erkenntnisse hätte vermitteln sollen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 B 10.05 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 36).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 , Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme -

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) -,.

    b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -,.

    Wegen des das Ausgangsverfahren betreffenden Sachverhalts wird auf das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 (BVerwG 4 A 1075.04, BVerwGE 125, 116) und den angegriffenen Beschluss vom 23. August 2006 (BVerwG 4 A 1067.06 , JURIS) verwiesen.

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 u.a. - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 A 1000.08
    5 2. Die in Teil 1 des Schriftsatzes vom 28. Mai 2008 (Seite 3 bis 64) erhobenen Rügen sind identisch mit den Rügen, die die Prozessbevollmächtigten der Kläger in ihrem Schriftsatz vom 30. Juni 2006 im Verfahren BVerwG 4 A 1067.06 vorgebracht haben.

    Der Senat hat die Anhörungsrüge mit Beschluss vom 23. August 2006 - 4 A 1067.06 - zurückgewiesen.

    Davon abgesehen wären die Rügen auch unbegründet; insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - Bezug genommen.

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11

    Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2005 - 4 A 1015.05

    Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme - Quotenregelung hinsichtlich der

    Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von fünfundzwanzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahme beim Bundesverwaltungsgericht.

    Die anteilige Kostenlast ist für die zurückgenommene Klage in diesem Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in dem Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 bestehenden Anzahl der Kläger bzw. Rechtsgemeinschaften, für die jeweils ein Streitwert in Höhe von 15 000 EUR vorläufig festgesetzt wurde, zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).

  • BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08

    Planrechtfertigung einer aus finanziellen Gründen nicht realisierbaren Planung;

    24 Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO, § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 BVerwG 4 A 1067.06 juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14

    Gefahrenschwelle; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschung; Gefahrverdacht;

    Nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404 Abs. 1, 412 ZPO braucht ein Gericht, dem bereits ein gerichtliches oder behördliches (vgl. z.B. Beschl. v. 25.3.2009 - 4 B 63/08 -, BRS 74 Nr. 196 = juris Rn. 24; Beschl. v. 23.8.2006 - 4 A 1067/06 -, juris Rn. 6) Sachverständigengutachten vorliegt, ein weiteres Gutachten nur nach pflichtgemäßem Ermessen einzuholen.
  • BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11

    Besteuerung von Hunden; Gefährliche Hunderasse

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10

    Zuständigkeit bei mehreren Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10

    Nichtberücksichtigung des Klägervortrags aus Gründen des formellen oder

  • BVerwG, 11.03.2010 - 4 BN 7.10

    Verpflichtung des Gerichts zur Bescheidung jeden Vorbringens eines Beteiligten in

  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14

    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweiser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 A 2914/07

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung - Verwertung eines

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