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   BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16   

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https://dejure.org/2016,28403
BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16 (https://dejure.org/2016,28403)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2016 - 1 B 96.16 (https://dejure.org/2016,28403)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2016 - 1 B 96.16 (https://dejure.org/2016,28403)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 5 AufenthG, § 28 Abs 5 AufenthG 2012, § 4 Abs 3 AufenthG, § 4 Abs 2 AufenthG
    Verknüpfung von Aufenthaltserlaubnis und Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens auf eine zum Zwecke des Familiennachzuges erteilte Aufenthaltserlaubnis

  • rewis.io

    Verknüpfung von Aufenthaltserlaubnis und Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens auf eine zum Zwecke des Familiennachzuges erteilte Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 27 Abs. 5 ; AufenthG § 28 Abs. 5
    Auswirkungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens auf eine zum Zwecke des Familiennachzuges erteilte Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16
    Das Beschwerdevorbringen setzt sich insbesondere nicht mit den von der angegriffenen Entscheidung zustimmend in Bezug genommenen Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander, dass und aus welchen Gründen die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 2. März 1999 - C-416/96 [ECLI:EU:C:1999:107], El Yassini - und vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 [ECLI:EU:C:2006:780], Gattousi) zu den Wirkungen einer ordnungsgemäßen Genehmigung, die zur Ausübung einer Berufstätigkeit für eine die Dauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigenden Zeit berechtigt, nicht auf den hier vorliegenden Fall einer einstufigen, gesetzesunmittelbar an den Aufenthaltstitel anknüpfenden Zulassung zur Erwerbstätigkeit übertragbar ist.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16
    Das Beschwerdevorbringen setzt sich insbesondere nicht mit den von der angegriffenen Entscheidung zustimmend in Bezug genommenen Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander, dass und aus welchen Gründen die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 2. März 1999 - C-416/96 [ECLI:EU:C:1999:107], El Yassini - und vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 [ECLI:EU:C:2006:780], Gattousi) zu den Wirkungen einer ordnungsgemäßen Genehmigung, die zur Ausübung einer Berufstätigkeit für eine die Dauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigenden Zeit berechtigt, nicht auf den hier vorliegenden Fall einer einstufigen, gesetzesunmittelbar an den Aufenthaltstitel anknüpfenden Zulassung zur Erwerbstätigkeit übertragbar ist.
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 1 B 96.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 18 B 148/17

    Duldung eines Ausländers wegen dringender persönlicher Gründe aufgrund Erteilung

    Denn angesichts des Umstandes, dass eine Ausbildung nur aufgenommen werden darf, wenn zuvor eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis erteilt worden ist (vgl. §§ 4 Abs. 2 und 3 AufenthG), und diese ihrerseits unmittelbar kraft Gesetzes akzessorisch an einen bestehenden Titel bzw. eine Duldung gebunden ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 B 96.16 -, juris, Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Mai 2014, § 4 AufenthG Rn. 106, kann eine Beschäftigung rechtmäßig nur aufgenommen werden, wenn bereits ein Titel bzw. eine Duldung vorliegt.
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des

    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob einer nachträglichen Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis und einer damit einhergehenden Verkürzung der Arbeitserlaubnis das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien entgegenstehe, ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - VGH BW, U.v. 25.5.2016 - 11 S 492/16 - HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - jeweils juris).

    Zwischen der Aufenthaltserlaubnis und der gesetzesunmittelbar aus § 27 Abs. 5 AufenthG an den Titel anknüpfenden, akzessorischen Berechtigung zur Ausübung von Erwerbstätigkeit besteht eine systematische Verknüpfung, die kein vom Aufenthaltstitel losgelöstes, weitergehendes Recht zu vermitteln vermag (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016, a.a.O., juris Rn. 4; zum Nichtbestehen aufenthaltsrechtlicher Wirkungen des Diskriminierungsverbotes bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2009, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 B 96/16 -, juris, und Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, juris; VGH BW, Urteil vom 25. Mai 2016 - 11 S 492/16 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 6 A 691/14.Z -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 PA 84/14 - Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 19 CE 09.2874 -, juris.
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 L 85/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Duldung

    Folglich erfordert § 32 BeschV auch, dass der Ausländer Inhaber einer Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung ist (vgl. § 32 Abs. 1 Satz 1; Abs. 4 BeschV zur Akzessorietät mit einem bestehenden Titel bzw. einer Duldung: OVG Münster, Beschluss vom 13. März 2017 - 18 B 148/17 - juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 B 96.16 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 03.04.2020 - B 8 K 19.31218

    Erlaubnis zur Ausbildungsaufnahme - Erlöschen der Aufenthaltsgestattung

    Auf diesem gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Zusammenhang beruhen dann auch die gerichtlichen Entscheidungen zum Aufenthaltsrecht (z.B. BayVGH, B.v. 18.07.2018 - 19 BV 15.467 und BVerwG, U.v. 23.08.2016 - 1 B 96.16, beide in juris).
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

    Zwischen der Aufenthaltserlaubnis und der gesetzesunmittelbar aus § 4a Abs. 1 AufenthG an den Titel anknüpfenden, akzessorischen Berechtigung zur Ausübung von Erwerbstätigkeit besteht eine systematische Verknüpfung, die kein vom Aufenthaltstitel losgelöstes, weitergehendes Recht zu vermitteln vermag (BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 19 ZB 15.510 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - juris Rn. 4).
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