Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16 (4 B 45.15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32795
BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16 (4 B 45.15) (https://dejure.org/2016,32795)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2016 - 4 B 25.16 (4 B 45.15) (https://dejure.org/2016,32795)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 (4 B 45.15) (https://dejure.org/2016,32795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,32795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine unzulässige Überraschungsentscheidung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Angesichts des vollständigen Fehlens von Erläuterungen zu den von der Beschwerde angeführten Fragen vermag der Senat im Übrigen nicht zu erkennen, dass er die Anforderungen an die Darlegung überspannt haben könnte (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 und vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 34) oder eine unzulässige Überraschungsentscheidung vorliegt.
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Eine Hinweispflicht des Gerichts setzt voraus, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Kläger in Rn. 110 ff. der Beschwerdebegründung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - (BVerfGE 42, 364 ) und das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1984 - IX R 129/83 - (juris) berufen haben (BA Rn. 13).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Eine gerichtliche Entscheidung ist eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 und vom 26. Februar 2014 - 4 BN 7.14 - BRS 82 Nr. 72 Rn. 3).
  • BFH, 02.10.1984 - IX R 129/83
    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Kläger in Rn. 110 ff. der Beschwerdebegründung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - (BVerfGE 42, 364 ) und das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1984 - IX R 129/83 - (juris) berufen haben (BA Rn. 13).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 4 BN 7.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Eine gerichtliche Entscheidung ist eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 und vom 26. Februar 2014 - 4 BN 7.14 - BRS 82 Nr. 72 Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2014 - 2 KS 1/12

    Genehmigung für Sylter Flughafen muss um Betriebsbeschränkungen zum Lärmschutz

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Der vom Senat zur Kenntnis genommene Hinweis der Beschwerde auf einen Leitsatz des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, Urteil vom 10. Juli 2014 - 2 KS 1/12 - (juris Ls. 2) ersetzt eine solche Erläuterung nicht.
  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 170.93

    Beschwerdebegründung bei Divergenzrevision - Revisiongerichtliche Klärung -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Der behauptete Gehörsverstoß wäre nicht entscheidungserheblich, weil der Senat unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1994 - 1 B 170.93 - (Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 8) einen Verfahrensfehler aus rechtlichen Gründen verneint hat.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16
    Angesichts des vollständigen Fehlens von Erläuterungen zu den von der Beschwerde angeführten Fragen vermag der Senat im Übrigen nicht zu erkennen, dass er die Anforderungen an die Darlegung überspannt haben könnte (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 und vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 34) oder eine unzulässige Überraschungsentscheidung vorliegt.
  • EGMR, 29.11.2007 - 9852/03

    HUMMATOV v. AZERBAIJAN

  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge

  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen

    Eine Hinweispflicht des Gerichts setzt voraus, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38 und Beschluss vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 2.22

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Dieses Vorbringen führt schon deshalb nicht zum Erfolg der Anhörungsrüge, weil das Verfahren nach § 152a VwGO nicht dazu dient, die dem angegriffenen Beschluss zugrundeliegende Rechtsauffassung des Senats hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen zu überprüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 B 3.09 - juris Rn. 5 und vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 23.09.2021 - 4 B 11.21

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs in einem Verfahren wegen der Anordnung

    Denn das Verfahren nach § 152a VwGO dient nicht dazu, die prozessrechtlichen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung zu überprüfen (BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.01.2019 - 4 B 53.18

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Festlegung

    Sie dient auch nicht dazu, die Rechtsauffassung des Senats hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen zu überprüfen (BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 <4 B 45.15 > - juris Rn. 15).
  • VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15

    Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 -, juris Rn. 9, vom 27. Mai 2008 - 4 B 42/07 -, juris Rn. 19, vom 28. April 2008 - 4 B 47.07 -, juris Rn. 22 m.w.N., und vom 6. März 1992 - 4 CB 2.91 -, juris Rn. 10 ff.
  • BVerwG, 03.07.2018 - 4 B 18.18

    Nachweis einer fehlerhaften gerichtlichen Sachaufklärung im Rahmen der

    Denn § 152a VwGO dient nicht dazu, die Rechtsauffassung des Senats hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen zu überprüfen (BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - 5 RN 4.14

    Verhältnis von Anhörungsrüge zur Gegenvorstellung; Gehörsrüge gegen unrichtige

    Eine solche ist nur anzunehmen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. jüngst Beschluss vom 23. August 2016 - BVerwG 4 B 25.16 [BVerwG 4 B 45.15] -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.2020 - 4 B 35.19

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge; Umfang des Anspruchs auf

    Die Anhörungsrüge dient namentlich nicht dazu, die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen zu überprüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 B 3.09 - juris Rn. 5 und vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 6 ZB 17.782

    Voraussetzungen für Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung ist anzunehmen" wenn das Gericht einen bis dahin im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt" mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerwG" B.v. 9.9.2016 - 9 B 78.15 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 23.8.2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 9; BayVGH" B.v. 22.2.2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 A 4236/19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.11.2019 - 4 A 2526/19.A -, juris, Rn. 7 f., m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 23.8.2016 - 4 B 25.16 -, juris, Rn. 9 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes bei einer zulässigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht