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   BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09   

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https://dejure.org/2009,18328
BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09 (https://dejure.org/2009,18328)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 1 B 16.09 (https://dejure.org/2009,18328)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 1 B 16.09 (https://dejure.org/2009,18328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts hinsichtlich etwaiger Auskünfte der Ausländerbehörde aus dem Erziehungsregister i.R.e. revisionsgerichtlicher Klärung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BZRG § 61, AufenthG § 87, BZRG § 51, AufenthG § 91 Abs. 2
    Datenschutz, Erziehungsregister, Ausländerbehörde, Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts hinsichtlich etwaiger Auskünfte der Ausländerbehörde aus dem Erziehungsregister i.R.e. revisionsgerichtlicher Klärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
    Die Rechte des Betroffenen werden dadurch nicht verkürzt, denn das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG wirkt gegenüber der Ausländerbehörde unabhängig davon, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten hat (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1999 BVerwG 1 C 13.99 BVerwGE 110, 140 ).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
    Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde von der Ausländerbehörde z.B. im Hinblick auf die Einschränkung des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme verlangt (Urteil vom 13. September 2005 BVerwG 1 C 7.04 BVerwGE 124, 217 m.w.N. im Hinblick auf das "Vier-Augen-Prinzip" gemäß Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
    Ein solches Verbot sieht das Gesetz nur für getilgte und tilgungsreife Eintragungen vor (§ 63 Abs. 1 und § 63 Abs. 4 i.V.m. § 51 BZRG), nicht aber für Vorgänge, über die aus dem Register nur beschränkt Auskunft erteilt wird (Beschluss vom 14. Februar 1984 BVerwG 1 B 10.84 Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 S. 75 ).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Verbot, das von allen staatlichen Stellen ab Tilgung bzw. Tilgungsreife Beachtung verlangt unabhängig davon, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten haben (Beschluss vom 23. September 2009 - BVerwG 1 B 16.09 - Buchholz 402.242 § 87 AufenthG Nr. 1).

    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des

    BVerwG 1 B 24.09 (BVerwG 1 B 16.09).

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. September 2009 BVerwG 1 B 16.09 wird zurückgewiesen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13

    Einbürgerungsantrag; Entmakelung einer im Bundeszentralregister eingetragenen

    festgehalten und ergänzend ausgeführt, die Rechte des Betroffenen würden dadurch nicht verkürzt, da das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG gegenüber der Ausländerbehörde unabhängig davon wirke, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten habe, und da daneben der Löschungsanspruch nach § 91 Abs. 2 AufenthG hinsichtlich der Daten trete, die von öffentlichen Stellen übermittelt worden seien und für eine anstehende und voraussichtlich auch für eine spätere ausländerrechtliche Maßnahme nicht erheblich werden könnten (vgl. dessen Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447).
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 23.9.2009(BVerwG, Beschluss vom 23.9.2009 - 1 B 16.09 -, InfAuslR 2009, 447 f.) bekräftigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    In Anbetracht dieser im Zeitraum zwischen Juli 2005 und Februar 2010 erfolgten Verurteilungen kann hier offen bleiben, ob - und gegebenenfalls inwieweit - frühere strafgerichtliche Entscheidungen, die nicht im Bundeszentral-, sondern lediglich im Erziehungsregister eingetragen sind, bei der Ausweisung zu berücksichtigen wären (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2009 - 13 S 116/09 - VBlBW 2010, 77; Saarl. OVG, Urteil vom 12.10.2011 - 1 A 246/11 -juris).
  • VG Köln, 22.03.2019 - 5 K 6990/18

    Terrorismus, Salafismus, Abkehr von radikal-islamischer Gesinnung

    - Zur Verwertbarkeit der Eintragungen in das Erziehungsregister durch die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris Rn. 4 f., Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 11 S 494/02 -, juris - (jedenfalls überwiegend) keine nur geringfügigen Straftaten zugrunde.
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