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   BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80   

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BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80 (https://dejure.org/1980,86)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1980 - 2 C 5.80 (https://dejure.org/1980,86)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - 2 C 5.80 (https://dejure.org/1980,86)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen einer rechtmäßigen Heranziehung von Ersatzrichtern - Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit der Auswahl hilfsweise herangezogener ehrenamtlicher Richter - Kenntlichmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 493
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.10.1961 - VII C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    "Die Entscheidung darüber, ob die Notwendigkeit der Vertretung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters besteht, ist zwar nicht von der Geschäftsstelle zu treffen (Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 2; BVerwGE 13, 147).

    Eine solche starre gesetzliche Regelung, die dem Verwaltungsgerichtsprozeß fremd ist (vgl. BVerwGE 13, 147), mag auch mehr Starrheit bei den Anforderungen an eine nachträgliche Änderung jener von vornherein getroffenen Festlegung nahelegen und dementsprechend die Auslegung und Anwendung des § 54 GVG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich prägen.

    Schließlich wird im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Oktober 1961 - BVerwG 7 C 26.61 - (BVerwGE 13, 147 [148]) zu dieser Problematik folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 150.63

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der nicht

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Die allgemeine Behauptung, bestimmte - auch namentlich genannte - ehrenamtliche Richter hätten am Verfahren nicht mitwirken dürfen, genügt nicht (vgl.Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 96.64 - mit Bezugnahme aufBeschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]); denn mit ihr wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt.

    Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl.Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17] undvom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13]).

    Bei der Frage, welche Tatsachen bei einer Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank vorgetragen werden müssen, ist zwar zu bedenken, daß es sich bei Besetzungsfragen in der Regel um gerichtsinterne Vorgänge handelt, die dem Kläger für eine Darlegung im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (vgl. dazuBeschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 [a.a.O.] undvom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [Buchholz 310 § 30 Nr. 10]).

  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Eine Verfahrensrüge ist dann unzulässig, wenn sie nicht "schlüssig" ist, d.h. wenn die zur Begründung einer Rüge vorgetragenen Tatsachen schon als solche - also unabhängig von der Frage der Beweisbarkeit - nicht ausreichen oder nicht geeignet sind, den behaupteten Verfahrensmangel darzutun (Beschluß des Bundesfinanzhofsvom 5. März 1970 - V R 135/68 - [BFHE 98, 239 f.]).

    Er kann nur dann von der Fehlerhaftigkeit einer Verfahrenshandlung ausgehen, wenn seine Ermittlungen unbefriedigend verlaufen, d.h. wenn ihm die Aufklärung ganz oder teilweise verweigert wird oder ihm die erhaltene Auskunft unzutreffend erscheint oder wenn der angegebene Grund das gerichtliche Verfahren nicht rechtfertigt (Bundesfinanzhof, Beschluß vom 5. März 1970 - V R 135/68 - [BFHE 98, 240]).

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zu einer ähnlichen Rüge bereitsim Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 104.73 - (BVerwGE 44, 215, 216) Stellung genommen und unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen ausgeführt:.

    Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 54 GVG im Verwaltungsstreitverfahren hat der 6. Senat im Urteil vom 12. Dezember 1973 (a.a.O.) bereits ausgeführt:.

  • BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74

    Gewährung von Versorgungsbezügen - Verletzung von gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Diese Rechtsprechung ist vom beschließenden Senatmit Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - (Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 12) fortgesetzt worden.

    Zwar ist es nach Auffassung des Senats zweckmäßig, daß im Falle der Verhinderung auch der angegebene Hinderungsgrund aktenkundig gemacht wird (vgl. dazuUrteil vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 12]); denn es ist nicht ausgeschlossen, daß ein ehrenamtlicher Richter Tatsachen falsch einordnet und unzutreffend von einem Hinderungsgrund ausgeht.

  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Dies ist zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geworden (vgl.Beschluß vom 22. November 1979 - BVerwG 6 CB 56.79 - [ZBR 1980, 228 mit Nachweis über die bisherige Rechtsprechung]).
  • BFH, 30.10.1974 - I R 40/72

    Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Da die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO verlangt, daß Tatsachen bezeichnet werden, die den Mangel ergeben, genügt es nicht, daß der Kläger sozusagen "auf Verdacht" mögliche Verfahrensmängel behauptet, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Form zu prüfen hätte (Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Oktober 1974 - I R 40/72 - [BFHE 114, 85]).
  • BVerwG, 25.08.1964 - I CB 92.64

    Ausübung der Funktion des Vorsitzenden des erkennenden Senats durch den

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl.Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17] undvom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13]).
  • BFH, 14.11.1969 - VI R 50/68

    Unterhaltszahlungen - Sonderausgaben - Scheidung - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Er kann nur dann von der Fehlerhaftigkeit einer Verfahrenshandlung ausgehen, wenn seine Ermittlungen unbefriedigend verlaufen, d.h. wenn ihm die Aufklärung ganz oder teilweise verweigert wird oder ihm die erhaltene Auskunft unzutreffend erscheint oder wenn der angegebene Grund das gerichtliche Verfahren nicht rechtfertigt (Bundesfinanzhof, Beschluß vom 5. März 1970 - V R 135/68 - [BFHE 98, 240]).
  • BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
    Bei der Frage, welche Tatsachen bei einer Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank vorgetragen werden müssen, ist zwar zu bedenken, daß es sich bei Besetzungsfragen in der Regel um gerichtsinterne Vorgänge handelt, die dem Kläger für eine Darlegung im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (vgl. dazuBeschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 [a.a.O.] undvom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [Buchholz 310 § 30 Nr. 10]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - 7 C 5.76

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters

  • BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - DVBl 1981, 493).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    An der gebotenen schlüssigen Darlegung eines gerügten Verfahrensmangels (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - DVBl 1981, 493 und vom 14. September 1989 - BVerwG 2 CB 54.86 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 90 S. 36; Urteil vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 14.91 - DVBl 1993, 955 ) fehlt es hier.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - BVerwGE 62, 325 = DVBl 1981, 493).
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