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   BVerwG, 23.10.1990 - 1 D 64.89   

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https://dejure.org/1990,10262
BVerwG, 23.10.1990 - 1 D 64.89 (https://dejure.org/1990,10262)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1990 - 1 D 64.89 (https://dejure.org/1990,10262)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - 1 D 64.89 (https://dejure.org/1990,10262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten des mittleren Dienstes - Begehung eines Beihilfebetrugs als Dienstvergehen - Angemessenheit einer Degradierung als Disziplinarmaßnahme - Begehung eines Vermögensdelikts als Dienstvergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.09.1985 - 1 D 28.85
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 1 D 64.89
    Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in Ehrlichkeit, Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten mit der daraus folgenden Notwendigkeit der Auflösung des Beamtenverhältnisses ist aber immer dann angenommen worden, wenn die kriminelle Tat in ihrer Intensität - etwa wegen des Umfangs, der Häufigkeit, der Dauer des betrügerischen Vorgehens, wegen ungewöhnlicher Eigensucht als Motiv oder wegen mißbräuchlicher Ausnutzung des Amtes, dienstlicher Möglichkeiten oder allein durch den Dienst erworbener Kenntnisse - besonders hoch erscheint, wenn neben dem Betrug noch ein weiterer Straftatbestand mit erheblichem disziplinaren Gewicht erfüllt worden ist oder wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt (vgl. Urteil vom 11. September 1985 - BVerwG 1 D 28.85 - ).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Durch diese Rechtsprechung ist der vorliegende Fall selbst dann nicht präjudiziert, wenn Milderungsgründe nur geringeren Gewichts vorliegen sollten (vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - DokBer B 1991, 91 ff.).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 69.90

    Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Betrug - Nachteil des Dienstherrn

    In minderschweren Fällen des Betruges zum Nachteil des Dienstherrn in Tateinheit mit Urkundenfälschung hat der Senat auf Dienstgradherabsetzung erkannt, so in der Entscheidung BVerwGE 53, 371 = DÖD 1978, 209 und in den Urteilen vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 -, vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 D 113.81 -, vom 21. Juni 1983 - BVerwG 1 D 100.82 - (ZBR 1983, 372 = DÖD 1983, 247) sowie vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1991, 91).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97

    Dienstvergehen eines Hauptamtsgehilfen

    Die Fälle, in denen der Senat in neuerer Zeit auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, wiesen im Vergleich zu der vorliegenden Fallgestaltung weitere Erschwerungsgründe auf (vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 28.91 - ; Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - auch Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - ).
  • VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 13b D 14.00989

    Beihilfebetrug; Zurückstufung in das Eingangsamt

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung dieser Pflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen sogar in betrügerischer Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Beamtenverhältnis und das für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls in Betracht zu ziehen ist (BVerwG, Urteil vom 23.10.1990 - 1 D 64.89; BayVGH, Urteile vom 15.7.2009 - 16a D 07.2101 und vom Urteil vom 25.1.1984 - 16 B 83 A.2903).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101

    Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung dieser Pflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen sogar in betrügerischer Weise schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Beamtenverhältnis und das für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unerlässliche Vertrauensverhältnis regelmäßig so schwer und so nachhaltig, dass seine Dienstentfernung jedenfalls in Betracht zu ziehen ist (BVerwG vom 23.10.1990 Az. 1 D 64.89, Juris, RdNr. 11; BayVGH vom 25.1.1984 Az. 16 B 83 A.2903, S. 9 f. AU).
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