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   BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 226.86   

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https://dejure.org/1990,4105
BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 226.86 (https://dejure.org/1990,4105)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1990 - 9 C 226.86 (https://dejure.org/1990,4105)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - 9 C 226.86 (https://dejure.org/1990,4105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Asylanerkennungsklage - Tamile aus Sri Lanka - Asylanerkennungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 98.89

    Südafrikanischer Staatsangehöriger - Sicherheitslage südafrikanischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 226.86
    § 2 AsylVfG n.F. ist auch dann auf nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren anzuwenden, wenn der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten gegen einen unter der Geltung des § 2 AsylVfG a.F. ergangenen Asylanerkennungsbescheid des Bundesamts nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG Klage erhoben hat (im Anschluß an Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 9 B 98.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 11).

    Diese neugefaßte Vorschrift ist - was der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 9 B 98.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 11 offenlassen konnte - auch dann anwendbar, wenn es sich - wie hier - um die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG erhobene Klage des Bundesbeauftragten gegen die Entscheidung des Bundesamtes handelt, durch die ein Asylsuchender unter der Geltung der früheren Fassung des § 2 AsylVfG als Asylberechtigter anerkannt worden ist.

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 226.86
    § 2 AsylVfG n.F. ist auch dann auf nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren anzuwenden, wenn der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten gegen einen unter der Geltung des § 2 AsylVfG a.F. ergangenen Asylanerkennungsbescheid des Bundesamts nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG Klage erhoben hat (im Anschluß an Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 9 B 98.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 11).

    Denn auch in diesem Fall hatte der Asylbewerber wegen der fehlenden Bestandskraft des Anerkennungsbescheides noch keine verfestigte Rechtsposition erreicht, so daß in der Anwendung des § 2 AsylVfG n.F. in einem laufenden, nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren keine unzulässige Rückwirkung liegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 226.86
    Dieser Befund legt die Annahme nahe, daß es sich möglicherweise um eine "durch terroristische Aktivitäten tiefgreifend verunsicherte Situation" handelt, wie sie das Bundesverfassungsgericht beschrieben hat (BVerfGE 80, 315 ), in der auch die bloße politische Meinungskundgabe von der Öffentlichkeit als demonstrative Unterstützung des Terrorismus verstanden werden muß.
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