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   BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16   

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https://dejure.org/2017,47785
BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16 (https://dejure.org/2017,47785)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2017 - 9 B 62.16 (https://dejure.org/2017,47785)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 9 B 62.16 (https://dejure.org/2017,47785)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit des Wertzuwachses zwischen dem Erwerb und der Bereitstellung gemeindlicher Flächen zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Bereitstellung gemeindlicher Flächen aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen für den Bau einer Erschließungsanlage

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit des Wertzuwachses zwischen dem Erwerb und der Bereitstellung gemeindlicher Flächen zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Bereitstellung gemeindlicher Flächen aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen für den Bau einer Erschließungsanlage

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit des Wertzuwachses zwischen dem Erwerb und der Bereitstellung gemeindlicher Flächen zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Bereitstellung gemeindlicher Flächen aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen für den Bau einer Erschließungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
    Das Berufungsurteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - (Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 10) und vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - (Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 12).

    Unabhängig davon, ob und inwieweit die erwähnten Wertermittlungsvorschriften für die Gerichte verbindlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 7; s. auch Kleiber, in: Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 8. Aufl. 2017, § 1 ImmoWertV Rn. 3 f.; Groß, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 95 Rn. 6, Stand Januar 2011, jeweils m.w.N.), ist die aufgeworfene Frage, soweit sich die Antwort nicht bereits aus dem Gesetz ergibt, einer allgemeinen Klärung nicht zugänglich.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93

    Bewertung der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundflächen -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
    Den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung darf die Gemeinde aber in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 S. 23 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4).

    Gleiches gilt, wenn vor dem insoweit maßgeblichen Akt ein Bebauungsplan, der für die betreffenden Flächen den Erschließungszweck festsetzt, in Kraft tritt oder die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4 ff.).

  • BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14

    Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
    Denn Fragen auslaufenden Rechts, die sich nach neuem Recht nicht offensichtlich in gleicher Weise stellen, verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (stRspr, s. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 97/89

    Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke im Außenbereich; Rechtsstellung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
    Insoweit ist vielmehr in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass ein vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht auf den Auskunftsanspruch gegen den Gutachterausschuss nach § 195 Abs. 3 BauGB beschränkt ist, sondern sich aufgrund § 195 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch eigene Einsichtnahme in die Kaufpreissammlung ein umfassendes Bild von den Marktverhältnissen verschaffen kann bzw. muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 - Buchholz 406.11 § 144 BBauG Nr. 1 S. 5; BGH, Urteil vom 27. September 1990 - III ZR 97/89 - NVwZ 1991, 404 ).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
    Insoweit ist vielmehr in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass ein vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht auf den Auskunftsanspruch gegen den Gutachterausschuss nach § 195 Abs. 3 BauGB beschränkt ist, sondern sich aufgrund § 195 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch eigene Einsichtnahme in die Kaufpreissammlung ein umfassendes Bild von den Marktverhältnissen verschaffen kann bzw. muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 - Buchholz 406.11 § 144 BBauG Nr. 1 S. 5; BGH, Urteil vom 27. September 1990 - III ZR 97/89 - NVwZ 1991, 404 ).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
    Das Berufungsurteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - (Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 10) und vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - (Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 12).
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