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   BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05   

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BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05 (https://dejure.org/2005,3863)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2005 - 6 C 9.05 (https://dejure.org/2005,3863)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2005 - 6 C 9.05 (https://dejure.org/2005,3863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Vorliegen eines Erlaubnisversagungsgrundes - Vergünstigungen in Form von Bonusdollar - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ordnungsgemäße Begründung der gerügten Verfahrensfehler - Würdigung der Geräte und des Spielgeschehens ...

  • Glücksspiel & Recht

    Verbot von Fun Games

  • vdai.de PDF

    Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis nach § 33i GewO; nachträgliche Auflage gem. § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO; Begriff des "Gewinns" in § 33c GewO; Verstoß gegen das Verbot der Gewährung von Vergünstigungen für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze gem. § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fun Games rechtlich nicht erlaubt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.11.2005)

    Auch Fun Games benötigen Zulassung // Richter schützen vor Anreizen zum Geldspiel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04

    Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    OVG 1 Bf 215/04.

    Das Oberverwaltungsgericht hat im Urteil vom 4. März 2005 (GewArch 2005, 255) zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Sie wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 BVerwG 1 C 17.87 Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264; Beschluss vom 17. Juli 1995 BVerwG 1 B 23.95 Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 = GewArch 1995, 473).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Dabei müssen die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, angegeben werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im Einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und es muss dargelegt werden, inwiefern das Urteil im Einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 26. Juni 1975 BVerwG 6 B 4.75 Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17; Urteil vom 25. Februar 1993 BVerwG 2 C 14.91 Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 24).
  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 BVerwG 1 B 138.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 20.82
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Der Spieleinsatz pro Zeiteinheit abzüglich der statistisch zu erwartenden Ausschüttungen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1984 BVerwG 1 C 20.82 Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 7, S. 27 = GewArch 1985, 59) könnte in einem nicht mehr hinzunehmenden Rahmen liegen.
  • BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90

    Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 BVerwG 1 C 4.90 BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 BVerwG 1 B 12.90 Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 BVerwG 1 B 182.94 Buchholz 451.41 GastG § 5 Nr. 6 = GewArch 1995, 34).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 BVerwG 1 C 4.90 BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 BVerwG 1 B 12.90 Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 BVerwG 1 B 182.94 Buchholz 451.41 GastG § 5 Nr. 6 = GewArch 1995, 34).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 BVerwG 1 B 138.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 BVerwG 2 C 5.80 BVerwGE 62, 325 = DVBl 1981, 493).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
    Eingriffe in das Grundrecht dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern, und Eingriffszweck sowie Eingriffsintensität müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 1 BvR 744/88 u.a. BVerfGE 94, 372 ; Beschluss vom 15. Dezember 1999 1 BvR 1904/95 u.a. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

  • BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94

    Darlegungserfordernis - Mangelnde Bestimmtheit einer behördlichen Auflage -

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87

    "Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Zum anderen ist die Vorschrift nach wie vor für den Betrieb von Spielgeräten relevant, weil sie dem Aufsteller verbietet, den Einsatz für weitere Spiele in anderer Weise als durch Gerätemanipulation zu ermäßigen, etwa, indem Besuchern der Spielhalle ein Zuschuss zum Einsatz für ein künftiges Spiel angeboten wird (vgl. Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158 zur Zuwendung eines Geldbetrages, der von Bediensteten der Spielhalle in das Gerät einzuwerfen war).

    Deshalb stellen auch die Entscheidungen zum sog. PEP-System und Bonus-Dollar-System darauf ab, dass die Vergünstigung während einer Spielfrequenz für die bis zum Ablauf der Stunde noch möglichen, den bisherigen Spielen sich anschließenden "Folgespiele" angekündigt wird (vgl. Urteile vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 und - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18

    Internetverbot für Glücksspiel

    Weiterhin hätte dargelegt werden müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr. des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).
  • OVG Saarland, 29.02.2016 - 1 B 201/15

    Spielhalle; Flächenerweiterung; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis

    siehe hierzu BVerwG, Urteile vom 9.3.2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292, 293, und vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, GewArch 2006, 153, sowie - 6 C 9.05 -, GewArch 2006, 158,.
  • OVG Saarland, 06.11.2018 - 1 A 170/16

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis wegen wesentlicher Veränderung der Nutzfläche

    Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtung ist, dass die Erlaubnis nach § 33i GewO sowohl einen persönlichen als auch einen sachlichen Charakter hat,(siehe hierzu BVerwG, Urteile vom 9.3.2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292, 293, und vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, GewArch 2006, 153, sowie - 6 C 9.05 -, GewArch 2006, 158) denn sie ist an bestimmte Personen, bestimmte Räume sowie eine bestimmte Betriebsart gebunden und genießt nur solange Bestandsschutz, wie keiner dieser Bezugspunkte verändert wird.
  • OVG Saarland, 08.03.2016 - 1 B 213/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle

    siehe hierzu BVerwG, Urteile vom 9.3.2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292, 293, und vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, GewArch 2006, 153, sowie - 6 C 9.05 -, GewArch 2006, 158,.
  • VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06

    BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät;

    Die Rechtsprechung hat dies zwar für ähnliche Rabattsysteme, die allerdings im Gegensatz zu dem von der Antragstellerin betriebenen BIS-System vom Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Spielen bzw. Mindestspieldauer abhängig waren, in der Vergangenheit angenommen und hierin einen Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung erblickt (vgl. zum sog. "PEP-System" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O; vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005, 1 Bf 214/04, GewArch 2005, 252 und VG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 5 K 1508/03, GewArch 2004, 343; zu den sog. "Bonus-Dollars" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 9/05, juris; zur Rückvergütung im "Bonus-System" VG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 11 E 4079/04, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich in seinen Entscheidungen vom 23.11.2005 (a.a.O.) klargestellt, dass es sich bei den in § 13 Nr. 5 SpielV a.F. genannten Höchsteinsatz von 0, 20 EUR pro Spiel um einen Höchstbetrag handelt, der grundsätzlich auch unterschritten werden darf.

  • OVG Saarland, 21.06.2016 - 1 B 47/16

    Spielhallenkonzession; Verringerung der Spielhallenfläche; auf Dauer angelegte

    siehe hierzu BVerwG, Urteile vom 9.3.2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292, 293, und vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, GewArch 2006, 153, sowie - 6 C 9.05 -, GewArch 2006, 158,.
  • OVG Saarland, 08.12.2015 - 1 B 160/15

    Umfang des Bestandsschutzes einer Erlaubnis nach GewO § 33i; wesentliche

    siehe hierzu BVerwG, Urteile vom 9.3.2005 - 6 C 11.04 -, GewArch 2005, 292, 293, und vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, GewArch 2006, 153, sowie - 6 C 9.05 -, GewArch 2006, 158,.
  • VG Regensburg, 23.01.2020 - RN 5 K 19.1163

    Isolierte Anfechtung der Nebenstimmungen eines Verwaltungsaktes

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RO 5 K 17.1241

    Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.1479

    Befristung und Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

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