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BVerwG, 23.12.1999 - 9 B 504.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verfolgungswahrscheinlichkeit in der Westtürkei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96
Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1999 - 9 B 504.99
Das Berufungsgericht verneint wie das Bundesverwaltungsgericht das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative, wenn der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Landesteilen nicht hinreichend sicher vor Verfolgung ist, weil in objektiven Anhaltspunkten begründete ernsthafte Zweifel an seiner Sicherheit bestehen, so daß ein Übergriff als nicht ganz entfernte, durchaus "reale" Möglichkeit erscheint (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. Oktober 1998 - 25 A 1284/96.A - , auf das in dem angefochtenen Urteil wiederholt verwiesen wird).Vielmehr nimmt es an, daß ein Kurde, der das Dorfschützeramt verweigert hat, in der Westtürkei wegen der dort in kurdischen Siedlungsgebieten verstärkt stattfindenden Kontrollen dann nicht hinreichend sicher vor Übergriffen sei, wenn er - was hier der Fall sei - bei den Sicherheitsbehörden seines Heimatortes als Dorfschutzverweigerer individuell bekannt geworden sei und damit verdächtigt werde, Sympathisant der militanten kurdischen Bewegung zu sein (UA S. 17 f. mit Hinweis auf das Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O., UA S. 77 ff.), so daß er bei einer solchen Kontrolle mit seiner Festnahme und Mißhandlungen zu rechnen habe.
- BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1999 - 9 B 504.99
Ob das Berufungsgericht die von ihm zugrunde gelegten Tatsachen richtig gewürdigt oder den herangezogenen Rechtssatz im Einzelfall richtig angewandt hat, ist hier nicht zu entscheiden; denn auch wenn das der Fall sein sollte, wäre dies keine Abweichung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264 = NVwZ-RR 1997, 191).