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BVerwG, 23.12.2015 - 4 B 42.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Befürchtung eines bauplanungsrechtlichen Trading-down-Effekts durch die Unterschreitung des Mindestabstands von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befürchtung eines bauplanungsrechtlichen Trading-down-Effekts durch die Unterschreitung des Mindestabstands von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.04.2013 - 13 K 59.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13
- BVerwG, 23.12.2015 - 4 B 42.15
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 13.01.2016 - 4 B 21.15
Überleitung von landesrechtlichen Vorschriften und Plänen nach Inkrafttreten des …
§ 173 Abs. 3 BBauG 1960 ist hierauf nicht anwendbar (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 4 B 42.15 -). - BVerwG, 27.06.2016 - 4 B 56.15
Wettbüro in allgemeinem Wohngebiet; landesbaurechtliches Rücksichtnahmegebot
Dasselbe gilt, wenn das Landesrecht Begriffe verwendet, die auch das Bundesrecht kennt, mag sich ihr Inhalt mit dem Bundesrecht decken oder davon abweichen, oder wenn es sich um übereinstimmendes Landesrecht handelt (siehe jüngst BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 4 B 42.15 - juris m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 470/15
Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb eines Wettbüros; Vorhaben als …
Ob derartige glückspielrechtliche Abstandsregelungen im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Beurteilung überhaupt Berücksichtigung finden können, zumal sie keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dienende Funktion, sondern vielmehr eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht und damit nicht die Aufgabe haben, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 6. Oktober 2015 - 10 B 1.14 -, juris Rn. 45 [nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2016 - 4 B 56.15 -, juris] und vom 23. Juni 2015 - 10 B 7.13 -, juris Rn. 36 [nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 4 B 42.15 -, juris], man hier dahinstehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 471/15
Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in …
Ob derartige glückspielrechtliche Abstandsregelungen im Rahmen der bauplanungsrechtliche Beurteilung überhaupt Berücksichtigung finden können, zumal es keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dienende Funktion, sondern vielmehr eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht und damit nicht die Aufgabe haben, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 6. Oktober 2015 - 10 B 1.14 -, juris Rn. 45 [nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2016 - 4 B 56.15 -, juris] und vom 23. Juni 2015 - 10 B 7.13 -, juris Rn. 36 [nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 4 B 42.15 -, juris], man hier dahinstehen. - BVerwG, 26.10.2016 - 9 B 27.16
Herabstufung einer Kreisstraße
Werden im Rahmen des Landesrechts allgemeine, dem Bundesrecht entnommene Rechtsgrundsätze wie die zuvor genannten angewendet, handelt es sich aber um Landes- und nicht um revisibles Bundesrecht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 4 B 42.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).