Rechtsprechung
BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsbestimmung des § 52 Nr. 2 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Asylsachen mit dem Grundsatz des gesetzlichen Richters - Bestimmung des Aufenthalts eines Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde - Bedeutung des Asylverfahrens ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.01.1981 - 18 A 175.80
- BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
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- BVerwG, 03.12.1980 - 9 ER 403.80
Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 09.09.1980 - 9 ER 402.80
Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80
Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
- BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist bei einem Urteil, das - wie hier - nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur dann zuzulassen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl.z.B. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209). - BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80
Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
Das Fehlen eines diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweises in der Sitzungsniederschrift läßt demgegenüber nicht den Schluß auf das Gegenteil zu, weil die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung nicht zu den Vorgängen gehört, die gemäß § 160 ZPO, § 105 VwGO in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen sind(Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 134). - BVerwG, 14.07.1981 - 9 CB 160.81
Verletzung des Prinzips des gesetzlichen Richters durch § 52 Nr. 2 S. 3 …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
Auf die - auch mit ihr - geltend gemachten, aus den zuvor angeführten Gründen freilich unbegründeten Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin kann die Besetzungsrüge nach § 133 Nr. 1 VwGO nicht gestützt werden (vgl.Beschluß vom 14. Juli 1981 - BVerwG 9 CB 160.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 32). - BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81
Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80
Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
Der Senat hat durch Urteil von27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Asylrecht nur dem politisch Verfolgten selbst zusteht und sich daher allein aus dem Umstand, daß jemand Familienangehöriger eines Verfolgten ist, kein Asylanspruch herleiten läßt, der nur dann in Betracht kommen kann, wenn der Verfolgerstaat Familienangehörige mit in die Verfolgung einbezieht. - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80
Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …