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   BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86   

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https://dejure.org/1992,511
BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86 (https://dejure.org/1992,511)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1992 - 3 C 33.86 (https://dejure.org/1992,511)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 3 C 33.86 (https://dejure.org/1992,511)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 345
  • NJW 1992, 2846 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 769
  • DÖV 1992, 529
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77

    Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86
    Dazu weist sie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 106.77 - (BVerwGE 59, 60 ff.) hin.

    Auch der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1979 (BVerwGE 59, 60), in dem es um die Rückforderung einer aufgrund eines Vertrages geleisteten Beihilfezahlung für eine Buttereinlagerung ging, entscheidend darauf abgestellt, ob der behördliche Rückforderungsbescheid sich auf eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung stützen könne.

  • EuGH, 13.07.1989 - 215/88

    Casa Fleischhandel / BALM

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86
    Darauf hat der Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) durch Urteil vom 13. Juli 1989 (Rs 215/88) wie folgt geantwortet:.
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86
    In seinem Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 44.74 (BVerwGE 50, 171) hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen, daß durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlaß von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Sollte hierin überhaupt ein Nachteil zu sehen sein (zweifelnd bereits Senatsurteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - BVerwGE 89, 345 ), so stünden dem doch erhebliche Vorteile gegenüber.

    Richtig ist, dass durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, wenn nicht eine zusätzliche gesetzliche Grundlage dies erlaubt (Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 44.74 - BVerwGE 50, 171, vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 106.77 - BVerwGE 59, 60 und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - BVerwGE 89, 345).

  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid;

    Dabei kann der Senat es ebenso wie das Berufungsgericht offenlassen, ob dies bereits daraus folgt, dass es an einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung der Stundungszinsen durch Verwaltungsakt fehlt (zu den Anforderungen an die so genannte "Verwaltungsaktbefugnis" vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 44.74 - BVerwGE 50, 171 ; Urteil vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 106.77 - BVerwGE 59, 60 ; Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - BVerwGE 89, 345 ).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Sollte hierin überhaupt ein Nachteil zu sehen sein (zweifelnd bereits Senatsurteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - BVerwGE 89, 345 ), so stünden dem doch erhebliche Vorteile gegenüber.

    Richtig ist, dass durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, wenn nicht eine zusätzliche gesetzliche Grundlage dies erlaubt (Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 44.74 - BVerwGE 50, 171, vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 106.77 - BVerwGE 59, 60 und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - BVerwGE 89, 345).

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