Rechtsprechung
BVerwG, 24.01.1995 - 8 B 8.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berechtigung einer Gemeinde zur Heranziehung eines von zwei gesamtschuldnerisch haftenden Abgabenschuldnern in voller Höhe - Ausgleichspflicht unter Gesamtschuldnern - Gesamtschuldnerische Haftung einer Ehefrau
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.09.1994 - 6 B 93.2255
- BVerwG, 24.01.1995 - 8 B 8.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 8 B 8.95
Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - KStZ 1993, 93) bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem vom Kläger angestrebten Revisionsverfahren, daß eine Gemeinde berechtigt ist, einen von zwei gesamtschuldnerisch haftenden Abgabenschuldner in voller Höhe heranzuziehen und es ihm zu überlassen, bei dem anderen Gesamtschuldner einen Ausgleich zu suchen.
- BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 91 (97 f.) und zuletzt Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 8 B 8.95 -) ist die Gemeinde berechtigt, einen von mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Beitragsschuldnern auf den vollen, auf das im Miteigentum mehrerer Personen stehende Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag in Anspruch zu nehmen und es ihm zu überlassen, bei dem (oder den) anderen Gesamtschuldner(n) einen Ausgleich zu suchen.