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   BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09   

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BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09 (https://dejure.org/2011,10947)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2011 - 8 C 36.09 (https://dejure.org/2011,10947)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 8 C 36.09 (https://dejure.org/2011,10947)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; KWG § 1 Abs. 1 und 1a Satz 2 Nr. 1 und 2, § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis c, § 51 Abs. 1, § 64e Abs. 2; UmlVKF § 4 Abs. 2, § 9 Abs. 2
    Abschlussvermittlung; Anlagevermittlung; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Dienstleistung; entgeltlich; Finanzdienstleistung; Finanzdienstleistungsinstitut, Geschäftsumfang; gewerbsmäßig; Kostenumlage; ...

  • openjur.de

    Abschlussvermittlung; Anlagevermittlung; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Dienstleistung; entgeltlich; Finanzdienstleistung; Finanzdienstleistungsinstitut, Geschäftsumfang; gewerbsmäßig; Kostenumlage; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Abschlussvermittlung; Abschlussvermittlung; Anlagevermittlung; Anlagevermittlung; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 64e Abs 2 KredWG, § 1 Abs 1 KredWG, § 1 Abs 1a S 2 Nr 1 KredWG, § 1 Abs 1a S 2 Nr 2 KredWG
    Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Kostenumlage für 1998; entgeltliche Finanzdienstleistungserbringung spricht für Gewinnerzielungsabsicht

  • Wolters Kluwer

    § 9 Umlage-Verordnung Kredit- und Finanzdienstleistungswesen (UmlVKF) als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kostenumlage für das Jahr 1998; Gewinnerzielungsabsicht infolge einer entgeltlichen Erbringung von Finanzdienstleistungen; Engeltlichkeit ...

  • rewis.io

    Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Kostenumlage für 1998; entgeltliche Finanzdienstleistungserbringung spricht für Gewinnerzielungsabsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Kostenumlage für 1998; entgeltliche Finanzdienstleistungserbringung spricht für Gewinnerzielungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 9 UmlVKF als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kostenumlage für das Jahr 1998; Gewinnerzielungsabsicht infolge einer entgeltlichen Erbringung von Finanzdienstleistungen; Engeltlichkeit einer Finanzdienstleistung als Bestandteil eines entgeltlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 34.09

    Finanzdienstleistung; Anlagevermittlung; Eigenhandel; Abschlussvermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    § 9 UmlVKF, der durch § 51 Abs. 1 Satz 3 KWG F. 2004 rückwirkend für die Zeit vom 12. März 1999 bis zum 30. Dezember 2000 Gesetzesrang erhalten hat, ist eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kostenumlage für das Jahr 1998 (wie Urteil vom 15. September 2010 - BVerwG 8 C 34.09 -).

    Vergleiche die teilweise Parallelentscheidung vom 15.09.2010, BVerwG 8 C 34/09.

    Mit Verfügung vom 29. Oktober 2010 hat der Senat die Beteiligten auf das Urteil vom 15. September 2010 - BVerwG 8 C 34.09 - hingewiesen, dem zufolge § 9 UmlVKF i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 3 KWG in der seit dem 21. Dezember 2004 geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kostenumlage für das Jahr 1998 darstellt.

    Die rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft der Verordnung nach § 51 Abs. 1 Satz 3 KWG lässt das Erfordernis der Übereinstimmung mit Art. 80 Abs. 1 GG entfallen und erstreckt sich - ihrerseits wirksam - auch auf die Regelung der Umlagenerhebung für das Jahr 1998 (Urteil vom 15. September 2010 - BVerwG 8 C 34.09 - juris Rn. 15 f.).

    Das ist der Zeitraum, in dem die Verordnung rückwirkend als Gesetz gelten soll, also nicht der Veranlagungszeitraum, für den die Kostenumlage auf der Grundlage der nunmehr zum Gesetz erhobenen Vorschrift zu erheben war (Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 18 a.E.).

    Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, eine zunächst dem Verordnungsgeber überlassene Regelungsbefugnis wieder für sich in Anspruch zu nehmen und eine bestehende Rechtsverordnung durch Bezugnahme auf ihren Inhalt als Gesetz zu erlassen (BVerfG, Beschluss vom 15. November 1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330 ; BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 21).

    Wer von einer rechtlich umstrittenen Eingriffsregelung betroffen ist, muss mit einer nachträglichen Bestätigung der Belastung durch eine die unklare Rechtslage beseitigende, für Rechtssicherheit sorgende Regelung rechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - NVwZ-RR 2007, 433 = juris Rn. 33 m.w.N; BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 26 f.).

    Nach dem gesetzlichen Regelungskonzept profitiert jeder Aufsichtspflichtige von den Kontroll- und Aufsichtsleistungen der Beklagten, die zur Stabilität des Finanzmarktes beitragen (BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 28; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 - BVerfGE 124, 235 ).

    Den finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion trägt sie ausreichend Rechnung (BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 31; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07

    Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    Nach dem gesetzlichen Regelungskonzept profitiert jeder Aufsichtspflichtige von den Kontroll- und Aufsichtsleistungen der Beklagten, die zur Stabilität des Finanzmarktes beitragen (BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 28; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 - BVerfGE 124, 235 ).

    Den finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion trägt sie ausreichend Rechnung (BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 31; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    Wer von einer rechtlich umstrittenen Eingriffsregelung betroffen ist, muss mit einer nachträglichen Bestätigung der Belastung durch eine die unklare Rechtslage beseitigende, für Rechtssicherheit sorgende Regelung rechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - NVwZ-RR 2007, 433 = juris Rn. 33 m.w.N; BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 26 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 08.01.2004 - 9 G 6091/03

    Untersagung von Finanztransfergeschäften

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    Nur wenn die Dienstleistung aus reiner Kulanz erbracht wird, ist ihr gewerbsmäßiger Charakter zu verneinen (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 9 G 6091/03 - juris Rn. 7).
  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2002 - 9 G 1821/02

    Unzuverlässigkeit eines Finanzdienstleisters

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    Kokemoor, a.a.O. § 32 Rn. 24; vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juni 2002 - 9 G 1821/02 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    Das aus Art. 20 Abs. 3 GG und den Grundrechtsgewährleistungen abzuleitende rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - juris Rn. 75 m.w.N.) steht der rückwirkenden Anordnung der Gesetzeskraft der Verordnung ebenfalls nicht entgegen.
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
    Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, eine zunächst dem Verordnungsgeber überlassene Regelungsbefugnis wieder für sich in Anspruch zu nehmen und eine bestehende Rechtsverordnung durch Bezugnahme auf ihren Inhalt als Gesetz zu erlassen (BVerfG, Beschluss vom 15. November 1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330 ; BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 a.a.O. Rn. 21).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 8 B 49.09
    BVerwG 8 B 49.09 (8 C 36.09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 2004/04

    Heranziehung zur Umlage eines Finanzdienstleistungsinstituts bei Feststellung von

    Nach den den Senat gemäß § 144 Abs. 6 VwGO bindenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Januar 2011 - 8 C 36.09 - gilt die UmlVKF auch für das Jahr 1998 rückwirkend mit Gesetzeskraft.
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