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   BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17   

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BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17 (https://dejure.org/2019,803)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2019 - 3 C 7.17 (https://dejure.org/2019,803)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 3 C 7.17 (https://dejure.org/2019,803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3; StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1
    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Anordnung eines Parkverbots; Gründe der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs; Ordnungswidrigkeit; Parken; Parkverbot; Parkverbot gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten; schmale Fahrbahn; unzumutbare Behinderung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 12 Abs 3 Nr 3 Halbs 2 StVO
    Begriff der "schmalen Fahrbahn" in § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO genügt den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots

  • verkehrslexikon.de

    Der Begriff der "schmalen Fahrbahn" in § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO genügt den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots bei dem Begriff der "schmalen Fahrbahn" in § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs...

  • doev.de PDF

    Begriff der schmalen Fahrbahn

  • rewis.io

    Begriff der "schmalen Fahrbahn" in § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO genügt den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Begriff der "schmalen Fahrbahn" in der StVO ist bestimmt genug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parkverbot; Parken; Parkverbot gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten; unzumutbare Behinderung bei der Zufahrt zum Grundstück; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Anordnung eines Parkverbots; verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot; Gründe der ...

  • rechtsportal.de

    Erfüllung der Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots bei dem Begriff der "schmalen Fahrbahn" in § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO ; Antrag eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parkverbot gegenüber Grundstückseinfahrt: Wann ist eine Fahrbahn "schmal"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Parkverbot gegenüber meiner Grundstückseinfahrt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Wirksamkeit des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitsgebot: "Schmale Fahrbahn" nicht verfassungswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung eines Parkverbots auf der der Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung eines Parkverbots auf einer schmalen Fahrbahn

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Auf schmalen Fahrbahnen auch das Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 164, 253
  • NJW 2019, 2252
  • NZV 2019, 598
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Diese Ermächtigung ist zwar primär auf den Schutz der Allgemeinheit gerichtet, sie dient aber auch den privaten Interessen des Straßenanliegers an einer ungehinderten Nutzung seiner Grundstücksein- und -ausfahrt (BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.69 - BVerwGE 37, 112 und vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).

    Gründe der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs für die Anordnung eines Parkverbots liegen vor, wenn es sich im Bereich der Grundstückszufahrt des Klägers um eine "schmale Fahrbahn" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO handelt und somit bereits kraft dieser Regelung ein Parkverbot für die der Zufahrt gegenüber liegende Straßenseite besteht, dieses normativ angeordnete Parkverbot aber nicht hinreichend erkennbar wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.96 - BVerwGE 37, 112 ) oder aber von den Parkraum suchenden Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend beachtet würde (2.).

    Ausgehend davon ist eine Fahrbahn dann "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO, wenn der Berechtigte bei einem Parken von Fahrzeugen auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite daran gehindert oder in erheblichem Maße behindert wird, in das Grundstück ein- oder von dort auszufahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.69 - BVerwGE 37, 112 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 108/02

    Verkehrsrechtliche Anordnung zugunsten Straßenanliegers - Zugänglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dies in seinen vorangegangenen Entscheidungen ebenfalls nicht angenommen (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 [ECLI:DE:VGHBW:2002:0426.5S108.02.0A] - VRS 104, 71).

    Maßstab für die Zahl der für das Ein- oder Ausfahren in das oder aus dem Grundstück erforderlich werdenden Rangiervorgänge ist - wie auch sonst im Straßenverkehrsrecht - ein durchschnittlicher Kraftfahrer (so zu den Anforderungen an die Erkennbarkeit einer durch ein Verkehrszeichen verlautbarten Regelung nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz: BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 16; BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.; unmittelbar zu § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO: VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.13 29 - juris Rn. 45 und Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.28 95 [ECLI:DE:BAYVGH:1998:0112.11B96.2895.0A] - VRS 95, 157 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 - VRS 104, 71 ; Molketin, NZV 2000, 147 ).

  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70

    Der Begriff "Grundstückseinfahrt und Grundstücksausfahrt" in StVO § 16 Abs 1 Nr 5

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    (2) Der Sinn und Zweck des durch § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO unmittelbar normativ angeordneten Parkverbots liegt darin sicherzustellen, dass die Berechtigten, also der Grundstückseigentümer und sonstige "Anlieger" (etwa Mieter oder Kunden bei Gewerbebetrieben), die Grundstückszufahrt in zumutbarer Weise bestimmungsgemäß nutzen können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 ).

    Ein Gehweg darf unter Durchbrechung des sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ergebenden Grundsatzes überfahren werden, wenn ein Grundstück nur auf diese Weise mit Fahrzeugen zu erreichen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1985 - 4 StR 766/84 - BGHSt 33, 278 und vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 ).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.1977 - 1 U 210/77

    Unterlassung; Grundstück; Einfahrt; Blockiert

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Daraus ergibt sich bei zwei Fahrzeugen mit der höchstzulässigen Fahrzeugbreite zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 0, 50 m zur Ermöglichung eines gefahrlosen Begegnungsverkehrs mit 5, 50 m eine Fahrbahnbreite, bei deren Unterschreitung ausgehend vom Schutzzweck Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um eine "schmale Fahrbahn" handelt (in diesem Sinne etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 1 U 210/77 [ECLI:DE:OLGKARL:1977:1207.1U210.77.0A] - VRS 55, 249).

    Das macht bei Hinzurechnung eines Sicherheitsabstands von rund 0, 50 m für die Ermöglichung eines reibungslosen Begegnungsverkehrs eine Breite der Fahrbahn von 5, 50 m erforderlich (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 1 U 210/77 - VRS 55, 249 ).

  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 129.97

    Zum Anspruch auf Einschreiten bei Behinderung des Garagenanliegers durch

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Auch der erkennende Senat hat bis dato keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert, sie vielmehr für anwendbar gehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).

    Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben im Berufungsverfahren keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt; dem Berufungsgericht musste sich das Erfordernis eines solchen Augenscheintermins wegen des bereits vorliegenden umfangreichen Erkenntnismaterials - u.a. den Lageplänen, den Lichtbildern, dem Video des im Verwaltungsverfahren durchgeführten Fahrversuchs und dem Protokoll des durch das Verwaltungsgericht durchgeführten Augenscheintermins - auch nicht aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).

  • OLG Frankfurt, 18.02.1980 - 1 Ws (B) 26/80
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Damit liegt dem Begriff der "schmalen Fahrbahn" ein wertendes Element zugrunde, das je nach der konkreten Situation zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann (so auch OVG Münster, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 - juris Rn. 30 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws [B] 26/80 OWiG [ECLI:DE:OLGHE:1980:0218.1WS.B26.80OWIG.0A] - VRS 58, 368 jeweils m.w.N.).

    Die Rechtsprechung der Bußgeldsenate bei den Oberlandesgerichten macht die Einordnung einer Fahrbahn als "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO davon abhängig, ob der Berechtigte die Grundstücksein- und -ausfahrt noch unter einem mäßigen Rangieren benutzen kann; ein mäßiges Rangieren wird mit Blick auf die zunehmende Parkraumnot als zumutbar erachtet, hingegen ein "schwieriges Rangieren" nicht mehr (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 1978 - 4 Ss OWi 1962/77 - VRS 55, 459 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws [B] 26/80 OWiG - VRS 58, 368 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. Februar 1994 - Ss [Z] 227/93 [ECLI:DE:OLGSL:1994:0225.SS.Z227.93.0A] - VRS 87, 225 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1993 - 13 A 403/92
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Damit liegt dem Begriff der "schmalen Fahrbahn" ein wertendes Element zugrunde, das je nach der konkreten Situation zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann (so auch OVG Münster, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 - juris Rn. 30 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws [B] 26/80 OWiG [ECLI:DE:OLGHE:1980:0218.1WS.B26.80OWIG.0A] - VRS 58, 368 jeweils m.w.N.).

    Daher sind für die Auslegung von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO nach dem Sinn und Zweck der Regelung für die Einstufung einer Fahrbahn als "schmal" neben diesem Orientierungswert die weiteren örtlichen Verhältnisse von Bedeutung, die sich auf die Leichtigkeit und Sicherheit der Nutzung einer Grundstückszufahrt auswirken (so die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung; ebenso - bis auf das Berufungsurteil - auch die überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.13 29 [ECLI:DE:BAYVGH:2005:1221.11CS05.1329.0A] - juris Rn. 39; OVG Münster, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 - juris Rn. 26; Molketin, NZV 2000, 147 ).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Es liegt in der ihm bei der Normsetzung eingeräumten Gestaltungsfreiheit, auch unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103 ).

    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Begriffsbestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat fordert (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 - BVerfGE 78, 214 ); die Ausfüllung ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.1994 - Ss (Z) 227/93

    Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Die Rechtsprechung der Bußgeldsenate bei den Oberlandesgerichten macht die Einordnung einer Fahrbahn als "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO davon abhängig, ob der Berechtigte die Grundstücksein- und -ausfahrt noch unter einem mäßigen Rangieren benutzen kann; ein mäßiges Rangieren wird mit Blick auf die zunehmende Parkraumnot als zumutbar erachtet, hingegen ein "schwieriges Rangieren" nicht mehr (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 1978 - 4 Ss OWi 1962/77 - VRS 55, 459 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws [B] 26/80 OWiG - VRS 58, 368 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. Februar 1994 - Ss [Z] 227/93 [ECLI:DE:OLGSL:1994:0225.SS.Z227.93.0A] - VRS 87, 225 ).
  • VGH Bayern, 12.01.1998 - 11 B 96.2895

    Zum Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für parkende

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
    Maßstab für die Zahl der für das Ein- oder Ausfahren in das oder aus dem Grundstück erforderlich werdenden Rangiervorgänge ist - wie auch sonst im Straßenverkehrsrecht - ein durchschnittlicher Kraftfahrer (so zu den Anforderungen an die Erkennbarkeit einer durch ein Verkehrszeichen verlautbarten Regelung nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz: BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 16; BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.; unmittelbar zu § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO: VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.13 29 - juris Rn. 45 und Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.28 95 [ECLI:DE:BAYVGH:1998:0112.11B96.2895.0A] - VRS 95, 157 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 - VRS 104, 71 ; Molketin, NZV 2000, 147 ).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

  • BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 5 Ss OWi 438/89

    Zum Parkverbot vor Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten

  • OLG Hamm, 13.04.1978 - 4 Ss OWi 1962/77
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Dementsprechend können auch Verkehrszeichen, die gesetzliche Regelungen lediglich wiedergeben, zwingend erforderlich sein, wenn die Regelungen nicht hinreichend erkennbar sind oder nicht hinreichend beachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17, juris Rn. 14; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 32 zu § 45 Abs. 9 StVO a.F.).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Die Frage des Drittschutzes dieser Vorschriften in Konstellationen, in denen sich ein Bürger gegen das aufgesetzte Gehwegparken wendet, ist in der Rechtsprechung und Literatur bislang - soweit ersichtlich - nicht diskutiert worden, während die drittschützende Wirkung der Parkvorschrift aus § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ("Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber") anerkannt ist (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23).

    Denn für ein bereits kraft Gesetzes bestehendes Halt- und Parkverbot (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO) ist anerkannt, dass dieses der Anordnung von Verkehrszeichen mit identischem Ge- bzw. Verbot nicht entgegensteht, wenn das normativ angeordnete Parkverbot nicht hinreichend erkennbar ist oder von den Parkraum suchenden Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend beachtet wird (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 14).

    Die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urt. v. 08.03.2017 - 5 S 1044/15 -, juris Rn. 23) offenbart vielmehr, dass Vorschriften zur (Un-)Zulässigkeit des Parkens in § 12 StVO Drittschutz vermitteln können.

  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2019 (- 3 C 7/17 -, juris, Rn. 23 f.) die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots im Hinblick auf die Straßenverkehrs-Ordnung konkretisiert.
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Diese Markierungen sind ihr gegenüber bestandskräftig geworden und es bedarf daher keiner Entscheidung, ob im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.1.2019 - 3 C 7.17 - NJW 2019, 2252) tatsächlich gegenüber ihrer Grundstücksausfahrt ein gesetzliches Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO besteht, ob bei der diesbezüglichen Beurteilung der vor ihrer und der benachbarten Grundstückseinfahrt ausnahmsweise befestigte drei Meter breite Streifen zur Fahrbahnbreite hinzuzurechnen ist und ob ihr eine Ausfahrt sowohl nach Osten als auch nach Westen möglich sein muss.
  • OVG Saarland, 06.09.2023 - 1 A 163/21

    Grundstücksein- und -ausfahrt

    [BVerwG, Urteile vom 24.1.2019 - 3 C 7/17-, juris Rn. 12 f. und 25, vom 4.6.1986 - 7 C 76/84 -, juris Rn. 10, sowie vom 22.1.1971 - VII C 48/69 -, BVerwGE 37, 112, 113, und vom 9.6.1967, a.a.O., S. 186, letztere jew. zu inhaltsgleichen Vorgängervorschriften der StVO] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm sind anknüpfend an das Verbot des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO erfüllt (2.1) und Ermessensfehler nicht ersichtlich (2.2).

    [BVerwG, Urteile vom 24.1.2019, a.a.O., Rn 12, vom 22.1.1971, a.a.O., S. 113 ff., und vom 4.6.1986, a.a.O., juris Rn. 10] Die ungehinderte und jederzeitige Zugänglichkeit und damit die Möglichkeit der bestimmungsgemäßen Benutzung einer Grundstücksein- und -ausfahrt gehört hiernach zu dem durch die Straßenverkehrs-Ordnung geregelten und in Bezug auf Sicherheit und Ordnung geschützten öffentlichen Straßenverkehr.

    [BVerwG, Urteil vom 24.1.2019, a.a.O., Rn. 12; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 12 StVO Rn. 47 m.w.N.] Deshalb kann der für das Ein- und Ausfahren notwendige Verkehrsraum durch eine besondere Anordnung festgelegt werden, wenn andere Fahrer diesen Raum nicht ohne weiteres erkennen können.

    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO darf die zuständige Behörde zur Gewährleistung einer ungehinderten Zufahrt auf ein Anliegergrundstück nach pflichtgemäßem Ermessen im Individualinteresse klarstellende Verkehrsregelungen anordnen, wobei etwaige gegenläufige Interessen anderer Verkehrsteilnehmer [BVerwG, Urteil vom 24.1.2019, a.a.O., Rn. 25], soweit diese ihrerseits schützenswert sind, in die Abwägung einzustellen sind.

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 12.19

    Präimplantationsdiagnostik bei Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 im

    Dabei darf sich der Gesetzgeber in gewissem Umfang auch unbestimmter Rechtsbegriffe bedienen, solange ihnen mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung ein fassbarer Inhalt gegeben werden kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1988 - 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270 , vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 , vom 21. Juni 2017 - 6 C 4.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:210617U6C4.16.0] - BVerwGE 159, 171 Rn. 10 und vom 24. Januar 2019 - 3 C 7.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:240119U3C7.17.0] - BVerwGE 164, 253 Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22

    Verpflichtung zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Regelung der Parksituation)

    Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 11 ff., 15 ff., 26, 28 f., 32] die rechtlichen Maßstäbe, unter denen ein Anspruch eines Anliegers auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO [vgl. Urteil des Senats vom 6.9.2023 - 1 A 163/21 -, juris, Rn. 33 ff., m.w.N.] gegeben sein kann und eine Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO als "schmal" gilt, zutreffend aufgezeigt.

    Zudem greift er an, dass das Verwaltungsgericht - entsprechend der angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung - [vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 29, m.w.N.] davon ausgegangen ist, dass der Wendekreis eines Pkw bei den meisten Fahrzeugen bei etwa 11 m liege; vielmehr habe der ADAC festgestellt, dass "es durchaus auch zu Werten von bis zu 13, 08 m für eine 360°-Drehung eines Fahrzeugs kommen" könne, und betrage "die Länge eines Wendehammers in Deutschland für PKW 12, 75 m", so dass bei einem Pkw "mindestens von einem Wendekreis von 12, 75 m auszugehen" sei und der halbe Wendekreis 6, 375 m betrage.

    Inwiefern der nach Angaben des Klägers vom ADAC ermittelte Maximalwert für Pkw-Wendekreise sowie die vom Kläger vorgetragene Länge eines Wendehammers geeignet sein sollen, die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts [Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 29, m.w.N.] und des diesem hierin folgenden angegriffenen Urteils, wonach ein Wendekreis bei einem Pkw "meistens" bei "etwa" 11 m liegt, in Frage zu stellen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 16 ff., m.w.N.] Auch mit der vom Kläger angenommenen Vielzahl von gleichgelagerten "Zuparkfällen" gegenüber von Grundstückseinfahrten, bei denen es auf die Wertung und die Einbeziehung eines Orientierungswertes ankomme, der jedoch nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhe und die Entscheidung erfordere, "welcher Orientierungswert heranzuziehen" sei, wendet er sich lediglich erneut gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (und letztlich der von ihr in Bezug genommenen höchstrichterlichen Rechtsprechung), legt aber keine über den Streitfall hinausweisende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dar.

    Die als besonders schwierig angeführte Frage, was unter einer "schmalen Fahrbahn" im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO verstanden werde, beurteilt sich anhand der von der Rechtsprechung in mehr als fünf Jahrzehnten seit der Einfügung dieses Terminus in die Straßenverkehrsordnung entwickelten Kriterien, wie sie namentlich vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 - dargelegt werden.

  • BVerwG, 21.06.2023 - 3 CN 1.22

    Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom

    Es genügt, wenn sich der Regelungsgehalt einer Norm mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden feststellen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 84; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 3 C 7.17 - BVerwGE 164, 253 Rn. 23, jeweils m. w. N).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 192/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schule; Testpflicht

    Dies kann gerade dann notwendig werden, um einer sonst nicht zu bewältigenden Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.2019 - BVerwG 3 C 7.17 -, BVerwGE 164, 253, 260 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19

    Eigenschaft der Kleefelder Straße in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem

    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2019 (- 3 C 7/17 -, juris, Rn. 23 f.) die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots im Hinblick auf die Straßenverkehrs-Ordnung konkretisiert.
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618

    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt - Berufungszulassung

  • BVerwG, 02.12.2020 - 3 C 6.19

    Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2019 - 10 S 1059/19

    Rechtmäßigkeit eines Dieselfahrverbots

  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 7/19 R

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine künstliche Befruchtung als

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - 6 A 5.20

    Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2021 - 13 MN 212/21

    Corona; Hochinzidenzgebiet; Lerngruppe; Maskenpflicht;

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 13 MN 120/20

    Einzelhandel, großflächiger; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 A 2078/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Auflösung; Aufgabenbereich;

  • VG Hannover, 06.11.2019 - 7 B 5022/19

    Begegnungsverkehr; Einbahnstraße; Fahrradstraße; Gebot der Sichtbarkeit von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 D 125/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Antragsbefugnis; Auflösung;

  • VGH Bayern, 19.12.2022 - 11 B 20.1762

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Anliegers auf Anbringung eines Parkverbots

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 14 MN 154/22

    Corona-Pandemie; Kindertageseinrichtung; Testpflicht

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

  • VG München, 13.12.2023 - M 23 K 23.601

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Zeichen 290

  • VG Köln, 29.05.2020 - 18 K 5943/18

    Verlängerung Straßenmarkierung gegenüber Grundstückszufahrt

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2021 - 5 LA 207/20

    Notwendigkeit der Verdeutlichung eines gesetzlichen durch ein eingeschränktes

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2020 - 13 MN 82/20

    Corona; Folgenabwägung; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche

  • VG Freiburg, 04.08.2021 - 6 K 1615/20

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung, in einer Einbahnstraße, die in

  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305

    Anspruch auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots gegenüber einer

  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - 6 A 6.20

    Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 209/21

    Corona; Schule; Testpflicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2021 - 5 LA 1/20

    Aufstellung eines Verkehrszeichens bei bereits bestehendem gleichgerichteten

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