Rechtsprechung
BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 14.17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Bundesverwaltungsgericht
KrWG § 17 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, § 18 Abs. 1 und 2, Abs. 5 Satz 2,; §§ 62, 69 Abs. 2 Nr. 1, § 72 Abs. 2
Abfallverwertung; Altpapier; Anzeigeverfahren; Ausmaß der Sammlung; Bestandssammlung; Bußgeld; Entsorgungsstruktur; Erlaubnisverfahren; Ermächtigungsgrundlage; Größe des Sammlungsunternehmens; Jahresumsatz; Nachforderung; Nachrang; Ordnungsvorschrift; Prüf- und ... - rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Untersagung der Annahme von überlassungspflichtigen Abfällen aus privaten Haushaltungen (Papier, Pappe, Kartonagen - PPK); G...
- doev.de
Untersagung einer Bestandssammlung bis zur Vervollständigung einer Sammlungsanzeige
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
KrWG § 18 Abs. 2 Nr. 1 ; KrWG § 62
Klage gegen die Untersagung der Annahme von überlassungspflichtigen Abfällen aus privaten Haushaltungen (Papier, Pappe, Kartonagen - PPK); Gewerbliche Sammlung von Altpapier und Altkleidern; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
Sonstiges
- ggsc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Erforderliche Angaben zur Anzeige gewerblicher Sammlungen
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 44/14
- BVerwG, 11.05.2017 - 7 B 7.16
- BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 14.17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 679
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
Eine Sammlungsuntersagung wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht kommt daher in der Regel erst dann in Betracht, wenn eine förmliche und zwangsmittelbewehrte Anordnung zur Erfüllung der Pflicht (§ 62 KrWG) erfolglos geblieben ist (wie BVerwG, U.v. 24.1.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 29 ff.).Erfüllt sind die Mindestanforderungen aus § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG regelmäßig dann, wenn aufgezeigt wird, dass der gesamte Abfall - hinsichtlich Sammelmenge und -zeitraum - von einem oder mehreren Entsorgungsunternehmen abgenommen wird (…so ausdrücklich BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.01.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] - juris, Rn. 24).
Eine detaillierte Beschreibung des weiteren Entsorgungswegs der gesammelten Abfälle bis zum finalen Bestimmungsort der Verwertung unter namentlicher Benennung aller beteiligten Unternehmen ist, insbesondere von einem Kleinsammler, nicht zu verlangen, so dass es ausreicht, zu § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG nur pauschal unter Hinweis auf die allgemeinen Verhältnisse im betreffenden Marktsegment vorzutragen (…siehe BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.01.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 24).
Die Klägerin hat damit nachvollziehbar aufgezeigt, dass der gesamte Abfall - hinsichtlich Sammelmenge und -zeitraum - von einem oder mehreren Entsorgungsunternehmen abgenommen wird (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.01.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] - juris, Rn. 24).
Eine Sammlungsuntersagung wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn eine förmliche und zwangsmittelbewehrte Anordnung zur Erfüllung der Pflicht erfolglos geblieben ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.01.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 29 ff.).
Anders verhält es sich lediglich dann, wenn der Träger der Sammlung bereits erfolglos zu deren rechtmäßiger Vervollständigung aufgefordert wurde und ein weiteres Hinwirken auf eine Ergänzung deshalb nicht mehr zielführend erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 24.01.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [682] Rn. 31;… OVG Lüneburg, U.v. 21.11.2018 - 7 LB 96/16 - juris, Rn. 57).
- VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777
Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Eine Sammlungsuntersagung wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht kommt daher in der Regel erst dann in Betracht, wenn eine förmliche und zwangsmittelbewehrte Anordnung zur Erfüllung der Pflicht (§ 62 KrWG) erfolglos geblieben ist (wie BVerwG, U.v. 24.1.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 29 ff.).Erfüllt sind die Mindestanforderungen aus § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG regelmäßig dann, wenn aufgezeigt wird, dass der gesamte Abfall - hinsichtlich Sammelmenge und -zeitraum - von einem oder mehreren Entsorgungsunternehmen abgenommen wird (…so ausdrücklich BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.1.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] - juris, Rn. 24).
Eine detaillierte Beschreibung des weiteren Entsorgungswegs der gesammelten Abfälle bis zum finalen Bestimmungsort der Verwertung unter namentlicher Benennung aller beteiligten Unternehmen ist, insbesondere von einem Kleinsammler, nicht zu verlangen, sodass es ausreicht, zu § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG nur pauschal unter Hinweis auf die allgemeinen Verhältnisse im betreffenden Marktsegment vorzutragen (…s. BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.1.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 24).
Die Klägerin hatte damit nachvollziehbar aufgezeigt, dass der gesamte Abfall - hinsichtlich Sammelmenge und -zeitraum - von einem oder mehreren Entsorgungsunternehmen abgenommen wird (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.1.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] - juris, Rn. 24).
Eine Sammlungsuntersagung wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn eine förmliche und zwangsmittelbewehrte Anordnung zur Erfüllung der Pflicht erfolglos geblieben ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 29 ff.).
Anders verhält es sich lediglich dann, wenn der Träger der Sammlung bereits erfolglos zu deren rechtmäßiger Vervollständigung aufgefordert wurde und ein weiteres Hinwirken auf eine Ergänzung deshalb nicht mehr zielführend erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [682] Rn. 31;… OVG Lüneburg, U.v. 21.11.2018 - 7 LB 96/16 - juris, Rn. 57).
- VGH Bayern, 15.06.2020 - 12 B 17.1792
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
Erfüllt sind die Mindestanforderungen aus § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG regelmäßig dann, wenn aufgezeigt wird, dass der gesamte Abfall - hinsichtlich Sammelmenge und -zeitraum - von einem oder mehreren Entsorgungsunternehmen abgenommen wird (…so ausdrücklich BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.1.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] - juris, Rn. 24).Eine detaillierte Beschreibung des weiteren Entsorgungswegs der gesammelten Abfälle bis zum finalen Bestimmungsort der Verwertung unter namentlicher Benennung aller beteiligten Unternehmen ist, insbesondere von einem Kleinsammler, nicht zu verlangen, sodass es ausreicht, zu § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG nur pauschal unter Hinweis auf die allgemeinen Verhältnisse im betreffenden Marktsegment vorzutragen (…siehe BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.1.2019 - 7 C 14.17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] Rn. 24).
Die Klägerin hatte damit aufgezeigt, dass der gesamte Abfall - hinsichtlich Sammelmenge und -zeitraum - von einem oder mehreren Entsorgungsunternehmen abgenommen wird (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2016 - 7 C 5/15 -, NVwZ 2017, 75 [78] Rn. 28; U.v. 24.1.2019 - 7 C 14/17 -, NVwZ-RR 2019, 679 [681] - juris, Rn. 24).
- VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
Altkleider Alttextilien gewerbliche Sammlung Bestandssammlung
Soll diese abschließende Prüfung durch Maßnahmen erst ermöglicht werden, die letztlich auf die Ermittlung der erforderlichen Tatsachen für die gebotene prognostische Beurteilung abzielen, ist der Anwendungsbereich des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG (noch) nicht eröffnet, so dass es bei der Ermächtigungsgrundlage des § 62 KrWG bleibt, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14/17 -, juris, wohingegen bei Vollständigkeit der Anzeige nach § 18 Abs. 1 KrWG eine Untersagung auf § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als speziellere Norm gestützt werden muss.vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14.17 -, Rn 19, juris.
vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14/17 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14.17 -, a.a.O.
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 30.18
Streit um eine Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien; Prüfung …
Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist allerdings nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, ob eine mögliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange mit für den Betreffenden milderen Mitteln erreicht werden kann (…BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 64 sowie vom 24. Januar 2019 - 7 C 14.17 - Buchholz 451.224 § 18 KrWG Nr. 3 Rn. 29). - BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 16.17
Untersagung der gewerblichen Annahme von überlassungspflichtigen Abfällen aus …
Auch unter Berücksichtigung der Angaben zu § 18 Abs. 2 Nr. 2 KrWG war das Gewicht der fehlenden Darlegungen, wie vom Oberverwaltungsgericht in den Parallelverfahren (BVerwG 7 C 14.17 , BVerwG 7 C 15.17 ) ausdrücklich betont, eher gering; denn auch hier stand - wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt - jedenfalls in erster Linie ein Bringsystem in Rede.